Frage: Taufe-rechtliche Grundlage

Guten Tag, ich habe eine Frage zum Thema Taufe im Bezug zum Kindergarten und Patenschaft. Mein Mann und ich sind beide katholisch getauft, gefirmt, waren Messdiener etc. Unserem Sohn wollen wir die (sehr persönliche) Glaubensfrage aber selber überlassen, dass heißt nicht taufen. Nun stellt sich die Frage, in wieweit eine Taufe sein MUSS, um in einen kath. Kindergarten aufgenommen zu werden. Gibt es rechtliche Nachteile, wenn Söhnchen nicht getauft ist? Wie ist die Rechtslage bei den kirchlichen Paten, wenn wir doch Taufen lassen? Würde unser Sohn bei unserem plötzlichem frühzeitigem Ableben in die Betreuung seiner kirchlichen Paten kommen, oder an die nächsten Verwandten? Alternativ ist die Überlegung, ein Testament aufzusetzen, worin genau das festgelegt wird, und direkt noch das Erbe unseres Eigenheims und die Patientenberfügung und Versorgungsvollmschten von meinem Mann und mir. Was raten Sie uns?

Mitglied inaktiv - 15.04.2015, 20:50



Antwort auf: Taufe-rechtliche Grundlage

Hallo, darüber habe ich mich vor einiger Zeit mit der Leiterin unseres ev. Kindergartens unterhalten. Wenn der KiGa staatl. gefördert wird, müssen Kinder aller Glaubensrichtungen aufgenommen werden. Paten haben rechtlich gar keine Bedeutung, da muss man ein Vorsorgetestament aufsetzen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2015



Antwort auf: Taufe-rechtliche Grundlage

Hallo, unsere erste Tochter ist auf einen katholischen Kindergarten gegangen, ohne das sie getauft worden ist. Bevorzugt werden allerdings Kinder aus der katholischen Gemeinde, jeder Träger darf seine Kriterien zur Aufnahme selbst festlegen. Rechtlich kann man da nichts erstreiten. Setzt ein Testament auf, wer nach eurem vorzeitigen Tod das Kind betreut. Es sind nicht immer die Paten, das JA schaut sich alles ganz genau an und entscheidet zum Kindeswohl. Lg

von Colien07022004 am 15.04.2015, 21:08



Antwort auf: Taufe-rechtliche Grundlage

Hier sagen die Kindergärten, hauptsachlich christlich erzogen, ob Getauft oder nicht ist dabei einerlei. Unser ist ungetauft, ich bin kath, der Kindsvater evangelisch. Und unser Sohn hat ab Sommer einen Platz an einem kath. Kindergarten. Wegen Testament, ist eh einerlei. man kann nur "Empfehlungen" geben, Kinder können nicht "vererbt" werden. Ihr könnt also nur festlegen, das ihr gerne hättet das euer Kind im Fall der Fälle zu der Person kommt. Wenn die Beziehung zwischen Kind und dem dann gut ist, stehen die Chancen gut das das auch hinhaut. Schlußendlich entscheidet da aber das Jugendamt bzw das Familiengericht. Und, da würde es auch keine Rolle spielen ob es da Paten gibt oder nicht. Paten übernehmen heute nur noch religiöse Rollen.

Mitglied inaktiv - 16.04.2015, 16:33



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