Hallo Frau Bader,
ich möchte gerne bald einen Kurs zur Tagesmutter belegen. Dieser geht etwa ein halbes Jahr und endet also fast pünktlich zu meiner 2jährigen Elternzeit. Diese läuft nämlich im Februar aus. Mein jetztiger Arbeitgeber (vorher habe ich Vollzeit als Einzelhandelskauffrau gearbeitet) hat schon durchsickern lassen, dass er vielleicht keinen Platz für mich haben wird (ich wollte nämlich nicht Vollzeit in meinen Beruf zurück). Das hat mich in meiner Entscheidung Tagesmutter zu werden noch bestärkt.
Jetzt habe ich einige Fragen:
Muss ich meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzen das ich einen Kurs zur Tagesmutter mache?
Oder reicht dann eine schriftliche Kündigung zum Ende der Elternzeit? Da ich nicht in meinen alten Beruf zurück möchte.
Unabhängig von meiner neuen Tätigkeit: Wenn er keinen "Platz" für mich hat, müsste er mir dann schriftlich kündigen?
Vielen Dank
von
jenka86
am 04.08.2014, 09:52
Antwort auf:
Tagesmutter werden - Elternzeit
Hallo,
er muss Ihnen den alten o einen vergleichbaren Platz anbieten. Wenn er das nicht kann, muss er kündigen. Wenn Sie nicht können, müssen Sie kündigen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.08.2014
Antwort auf:
Tagesmutter werden - Elternzeit
Hallo,
meiner Meinung nach müsstest Du kündigen, nicht Dein Arbeitgeber. Du kannst ja Deinen Vertrag nicht mehr erfüllen, weil Du nicht mehr Vollzeit arbeiten willst.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 04.08.2014, 09:58
Antwort auf:
Tagesmutter werden - Elternzeit
Ah danke dir, da es meine erste Elternzeit ist, wusste ist das nicht. Aber klingt ja auch eigentlich logisch :)
von
jenka86
am 04.08.2014, 10:07
Antwort auf:
Tagesmutter werden - Elternzeit
Vielen Dank.
Wie ist es mit dem Kurs zur Tagesmutter? Muss ich meinen Arbeitgeber in Kenntnis setzten das ich so einen Kurs belege, oder müsste ich das erst wenn ich als Tagesmutter arbeiten würde, da der Kurs ja noch keine Tätigkeit ist wo ich Geld verdiene?
von
jenka86
am 04.08.2014, 18:52