Ich habe im Oktober 2015 nach 1,5 Jahen Elternzeit wieder in meiner alten Firma auf Teilzeitbasis angefangen zu arbeiten - vor dem Kind war ich Vollzeit tätig. Nachdem ich jetzt über Wochen versucht habe meine Tochter 4 Tage pro Woche in die KiTa zu bringen bin ich fix und fertig und übereingekommen, dass es einfach nicht geht, weil mein Kind doch noch zu klein ist. Sie weint jeden Tag, wenn ich sie hinbringe und fühlt sich dort auch nicht wohl, ist sehr quengelig und weint viel.
Kann ich meinen Arbeitgeber bitten, meine Elternzeit fortzusetzen? Habe ich meinen rechtlichen Anspruch auf Elternzeit mit der Wiederaufnahme einer Tätigkeit verwirkt?
von
heike-hg
am 12.11.2015, 16:52
Antwort auf:
Tätigkeitsaufnahme nach kurzer Elternzeit abbrechen und Elternzeit fortsetzen
Hallo,
Sie müssen mit Frist sieben Wochen neue Elternzeit beantragen. Ein Anspruch besteht nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Tätigkeitsaufnahme nach kurzer Elternzeit abbrechen und Elternzeit fortsetzen
Kommt drauf an, wo Du arbeitest.
Privatwirtschaft: Der Anspruch auf Elternzeit ist vorbei. Hier geht nur Kulanz des Arbeitsgebers. Anderfalls ist der Ausweg nur die Kündigung mit allem Konsequenzen.
öffentlicher Dienst: Wiedereintritt in die Elternzeit mit einem gewissen Vorlauf möglich (je nach Bundesland - Hessen z.B. 7 Wochen).
Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 17:18