Guten Tag, ich bin momentan in 2jähriger EZ. Elterngeldbezug endet Jan 15. Ich bin gern in EZ gegangen, da bei meinem AG perspektivisch und menschlich viel im Argen lag. Ich bin in ungekündigter Anstellung. Gerne möchte ich in meinem bisherigen Tätigkeitsfeld nun eine selbstständige Tätigkeit beginnen, vermutlich eher auf relativ geringfügiger Gewinnbasis (ich gehe von unter 400€ im Monat aus). Zuerst wenn möglich neben der Anstellung bei meinem bisherigen AG, später evtl auch als alleineige Tätigkeit. Die geringfügige Selbstständigkeit wäre zwar im gleichen Tätigkeitsfeld, steht aber zu meiner bisherigen Tätigkeit nicht in Konkurrenz. Diese würde ich erst nach Ende des Elterngeldbezugs forcieren. Könnten Sie mir ein paar Anhaltspunkte geben, was ich als Mama in EZ von rechtslicher Seite her beachten muss? Ich weiß dass das ein komplexes Thema ist das hier nicht vollumfänglich beantwortet werden kann, bin aber für jede Anmerkung dankbar!
von Froschs-Mutti am 27.07.2014, 08:24