Hallo Frau Bader, meine Tochter ist inzwischen sechs Monate alt. Beim AG habe ich angegeben, dass ich drei Jahre in Elternzeit gehe und ab Oktober 2017 zwei mal pro Woche Teilzeit beginnen werde. (Ab April 2018 bis Ende der EZ 1. August 2019 waren drei Tage geplant.) Ich bin von Geburt an alleinerziehend und überlege momentan, ob es nicht besser wäre, wenn ich die kompletten 3 Jahre zuhause bleiben würde. Es gäbe zumindest einige Gründe, die dafür sprechen würden, die jetzt aber hier irrelevant sind. Kann ich meiner Chefin unter Einhaltung einer ausreichenden Frist mitteilen, dass ich nun doch auf Teilzeit verzichten möchte, oder ist das was ich innerhalb einer Woche nach der Geburt angegeben habe bindend? Vielen Dank.
von ela_wue am 13.02.2017, 14:19