TZ-habe ich ein Recht auf gewünschte Wochenarbeitszeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: TZ-habe ich ein Recht auf gewünschte Wochenarbeitszeit ?

Hallo, Ich plane nach der elternzeit wieder in tz mit 50% beim alten Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) einzusteigen! Es dürften alle Voraussetzungen erfüllt sein dass ich einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit habe! Nun die Frage: habe ich einen Anspruch auf die von mir gewünschte Wochenarbeitszeit oder kann der AG auch nur zu weniger oder mehr wöchentlicher Arbeitszeit zustimmen? Und wie verhält es sich bei der Einteilung dieser Zeit auf die Woche? Also kann ich die Tage und den Umfang der Stunden pro Arbeitstag selbst wählen? Als Info: das wäre in dem Bereich in dem ich eingesetzt werden soll durchaus möglich, also es dürfte seitens des AG nichts dagegen sprechen Vielen Dank im Voraus

von Fragenüberfragen2016 am 29.06.2016, 14:03



Antwort auf: TZ-habe ich ein Recht auf gewünschte Wochenarbeitszeit ?

Hallo, Nein, man hat keinen Anspruch auf feste Zeiten die man sich selber aussucht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2016



Antwort auf: TZ-habe ich ein Recht auf gewünschte Wochenarbeitszeit ?

Nein, auf Wunschzeiten hat man keinen Anspruch. Ich musste damals deswegen kündigen, keine Chance, trotz Vermittlungsversuchen des BR.

von Sternenschnuppe am 29.06.2016, 14:27



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