Hallo, Ich plane nach der elternzeit wieder in tz mit 50% beim alten Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) einzusteigen! Es dürften alle Voraussetzungen erfüllt sein dass ich einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit habe! Nun die Frage: habe ich einen Anspruch auf die von mir gewünschte Wochenarbeitszeit oder kann der AG auch nur zu weniger oder mehr wöchentlicher Arbeitszeit zustimmen? Und wie verhält es sich bei der Einteilung dieser Zeit auf die Woche? Also kann ich die Tage und den Umfang der Stunden pro Arbeitstag selbst wählen? Als Info: das wäre in dem Bereich in dem ich eingesetzt werden soll durchaus möglich, also es dürfte seitens des AG nichts dagegen sprechen Vielen Dank im Voraus
von Fragenüberfragen2016 am 29.06.2016, 14:03