Frage: Stundenumfang

Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe bis zum nächsten Jahr Feb. Elternzeit und wollte dann wieder auf 19,5 Std./Woche arbeiten gehen (so wie es auch in meinem unbefristeten Vertrag steht) Nun hat man mir gesagt, das ich mit 30 Std. wieder kommen soll und wenn nicht das ein Kündigungsgrund ist. Ich will meine Kleine aber nicht mit einem Jahr schon den ganzen Tag in die Kita bringen. Was habe ich für Möglichkeiten? Kann ich meine Elternzeit verlängern und während dessen auf meiner bisherigen Arbeit auf Teilzeit arbeiten? Oder muss ich mich dafür beurlauben lassen? Geht das überhaupt, oder kann ich mich nach nem anderen Job umsehen? Vielen Dank im Voraus.

von Mutsi am 11.04.2014, 13:19



Antwort auf: Stundenumfang

Das habe ich doch unten schon beantwortet?!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Stundenumfang

Nein, das wäre kein Kündigungsgrund, denn du erfüllst den Arbeitsvertrag wenn du mit 19,5h wieder zurück kommst.

von Pamo am 11.04.2014, 13:23



Antwort auf: Stundenumfang

Du hattest vorher schon 19,5 Std im Vertrag? Warum solltest du das ändern? Fehlt dem AG eine Arbeitskraft, die noch 10,5 Stunden bringt, soll er eine einstellen! Ein Grund zur Kündigung ist das nicht! Gruß Sabine

von SumSum076 am 11.04.2014, 13:29