Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe diverse Fragen wie meine schon gelesen, allerdings bin ich daraus nicht schlau geworden. Hier meine Fakten: Geburt Kind 1 - 5/2014 Elternzeit bis 5/2017 In Teilzeit arbeiten seit 2/2016 Jetzt war für 5/2016 eine Stundenerhöhung auf Vollzeit geplant. Nun habe ich aber festgestellt dass ich mit nr2 schwanger bin. Meine Gynäkologin würde mich nach der Stundenerhöhung ins Beschäftigungsverbot schicken. Gelten dann auch die 3 Monate vor Eintritt der sS oder gilt das Vollzeitgehalt? Vollzeit sollte dauerhaft bestehen bleiben. Vielen Dank schon für Ihre Antwort MFG Kathrin

von Catibelle am 26.04.2016, 09:32



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Hallo, ich schließe mich meinen Vorrednern in diesem Fall an - das ist eine heiße Kiste! Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Hallo, ist die Erhöhung schon fest vertraglich vereinbart? Dann ist das gar kein Problem. Vg

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 12:50



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Ja.mündlich und nach der Unterschrift gebe ich erst die danach erstellte sS Bestätigung ab. Der FA hat die sS noch nicht offiziell bestätigt.

von Catibelle am 26.04.2016, 13:22



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Hat die Gynäkologin medizinische Gründe dafür, oder will sie das wegen den Arbeitsbedingungen machen? Sie ist nicht berechtigt, wegen Arbeitsbedingungen ein BV auszusprechen. Das darf nur der AG.

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 18:38



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Nun sie hat medizinische Gründe.... Wobei das nicht die Frage war. Danke

von Catibelle am 26.04.2016, 20:24



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Wenn die Gynäkologin die medizinischen Gründe hat, warum schickt sie dich dann erst nach der Stundenerhöhung ins BV und nicht sofort? Logisch ist das nicht. Das könnte der AG so auffassen, dass er hinters Licht geführt wurde, und er könnte u.U. das BV anfechten, bzw. von einem weiteren Arzt bestätigen lassen. Das war zwar jetzt nicht die Frage. Womöglich wird es deine nächste Frage sein, nachdem der Deal geklappt hat und Schwierigkeiten mit dem AG folgen.

Mitglied inaktiv - 26.04.2016, 22:39



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Nun, da ich erst 5. Woche bin, hat mein Gyn mich erstmal krank geschrieben bis zum ersten handfesten Ultraschall, z.B. mit Herzschlag. Zweitens würde der AG ebenfalls das BV ausschreiben und von sich aus die Stundenerhöhung vornehmen.mein AG weiß dass was im Busch ist...und noch schief gehen kann. So und nun hätte ich gerne eine Antwort auf meine wirkliche Frage!!! Bekomme ich dann den Lohn von nach oder vor der Stundenerhöhung??? Wer sonst nix beizutragen hat, den bitte ich einfach nix zu schreiben.

von Catibelle am 27.04.2016, 08:06



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Du bekommst das was du auch ohne BV bekommen würdest!!! ABER und jetzt kommt wirklich das große Aber, es kann verdammt nach hinten losgehen. Dein Arzt weiß das du schwanger bist - also weiß es auch die KK. Und die wird dir das BV bezahlen. Wenn Du jetzt schon den Vertrag unterschrieben hättest, alles klar wäre und dann die Schwangerschaft festgestellt werden würde, dann wäre alles bestens. keiner hätte ein Problem damit das du das dir zustehende Geld aufgrund des BV bekommst. Egal ob vom Arzt ausgestellt oder vom FA. Nun ist dein Vertrag noch nicht unterschrieben. Wenn Du ihn jetzt unterschreibst - in dem Wissen das du eh nie eine Stunde mehr arbeiten wirst weil Du sofort ein BV bekommst, dann könnte dir eben Betrugsabsicht unterstellt werden. Und das ist eben der Knackpunkt. Un der KK dürfte das auch auf jeden Fall auffallen, denn die bezahlen ja das BV - und bekommen auch vom Arzt mitgeteilt wann die Schwangerschaft festgestellt wurde über dessen Abrechnung. Und dein AG muss ja melden wann der neue Vertrag in Kraft getreten ist.... Verdammt scheiss Timing. Für dich wäre es weit besser gewesen nicht gleich mit positiven Test zum Arzt zu rennen sondern erst das mit dem Chef unter Dach und Fach zu bringen. Außer Du könntest wirklich nachweisen das es eben fest geplant war und jetzt nur einfach doof gelaufen ist wegen der Vertragsunterschrift. Das würde ich aber vorher genau abklären - bevor es eben auffliegt und dann Ärger gibt.

Mitglied inaktiv - 27.04.2016, 17:00



Antwort auf: Stunden Erhöhung vor Beschäftigungsverbot

Hm... Das stand schon eher fest, bin nur nie zum unterschreiben gekommen, weils ja noch Zeit hatte. Betrügen will ich niemand. Da hab ich vorher nicht dran gedacht. Dann sprech ich mal besser mit meim Chef. Danke.

von Catibelle am 27.04.2016, 20:17



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