Hallo!
Ich werde bei der Geburt meines ersten Kindes erst 6,5 Monate voll gearbeitet haben. Das ist meine erste Stelle und auch mein erstes Gehalt. Davor war ich Student und habe unter 450€ verdient. Werden trotzdem 6 Monate mit 0€ Gehalt für die Berechnung des Elterngeldes angewendet?
von
Engelbertine
am 10.10.2016, 10:49
Antwort auf:
Studium und Elterngeld
Hallo,
es werden die letzten 12 Mo genommen, die ohne Lohn werden dann eben mit 0 € berechnet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2016
Antwort auf:
Studium und Elterngeld
Es wird immer der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. Mutterschutz zur Berechnung herangezogen.
Wenn du da einige Monate kein oder nur geringes Einkommen hattest, mindert das natürlich dein Elterngeld.
von
chrissicat
am 10.10.2016, 11:08
Antwort auf:
Studium und Elterngeld
Wie den nun? warst Du Studentin und hast weniger wie 450 € verdient oder warst Du Studentin und hast gar nichts verdient?
Weil, JEDES Einkommen was Du hattest zählt solange es keine Ersatzzahlung ist wie zB Krankengeld oder Alg1. Wenn Du also unter 450 € verdient hast zB mittesl Studentenjob/Nebenjob, dann wird auch das berücksichtigt. Ist nicht viel, aber immerhin etwas. Und alles ist eben besser wie gar kein Einkommen.
Mitglied inaktiv - 10.10.2016, 20:11