Hallo Frau Bader, ich bin derzeit arbeitslos und in der 30. SSW, habe also nicht mehr so lange hin bis zum Beginn des Mutterschutzes. Ich bin seit über 6 Wochen aufgrund einer Schwangerschaftskomplikation (darf fast nur noch liegen) arbeitsunfähig geschrieben, weshalb die Agentur für Arbeit die Zahlung des ALG1 eingestellt hat und ich seit 2 Wochen Krankengeld beziehe. Nun macht die Krankenkasse Druck, dass mein Frauenarzt mich ins Beschäftigungsverbot schicken soll, da eine Schwangerschaft keine Krankheit ist (letztendlich steckt wohl dahinter, dass die Kasse nicht zahlen möchte). Nach meinen bisherigen Recherchen im Internet ist es aber von meinem Frauenarzt korrekt, mich auf "AU" zu belassen, da ich mit totalem Beschäftigungsverbot weder Anspruch auf ALG1 noch auf Krankengeld und somit erhebliche finanzielle Einbußen hätte. Für eine Information Ihrerseits, was nun stimmt und wie ich dem finanzellen Verlust aus dem Weg gehen kann, wäre ich Ihnen dankbar. Viele Grüße, Sabine
von Sabine_1977 am 02.04.2015, 21:59