Frage: Streik 14 Tage am Stück

Die OGS (Hort) meiner Tochter streikt ab Montag für sage und schreibe 14 Tage am Stück. Mal abgesehen von dem enormen Betreuungsproblem welches sich für uns da auf tut stellt sich mir die Frage wie das mit dem Essengeld ist. Wir zahlen monatlich 50,00€ von August bis Juni der Juli ist frei und damit geplante Schließzeiten in den Ferien und eventuelle Krankheit abgegolten. Will heißen wir zahlen die 50,00€ immer egal ob Kind krank oder nicht da. Der Streik gehört definitiv nicht zu den geplanten Schließzeiten hat man hier eine Chance das Essengeld einzufordern? Der Träger der OGS ist die Stadt.

von Julisa am 07.05.2015, 18:12



Antwort auf: Streik 14 Tage am Stück

Hallo, beim Essensgeld sieht es guta su, denn die Aufwendungen werden tatsächlich gespart. Ansonsten ist das höhere Gewalt. Das heißt, die Eltern müssen Kita-Gebühren zahlen, zudem aber eventuell noch alternative Betreuungskosten, falls sie etwa einen Babysitter brauchen. Während die Kommunen während des Streiks keine Gehälter zahlen, fallen also für die Eltern noch zusätzliche Kosten an. Allerdings besteht zwischen Eltern und der Kita ein Betreuungsvertrag, in dem genau geregelt ist, wie lange die Kita maximal geschlossen bleiben darf. Wenn dieser Zeitraum durch den Streik überschritten wird, können Eltern versuchen, einen Teil der Kitagebühren zurückzuverlangen. Dazu müssen sie einen Antrag auf Rückerstattung bei dem jeweiligen Träger einreichen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2015



Antwort auf: Streik 14 Tage am Stück

Sogar das Betreuungsgeld. Kam heute in den Nachrichten. Besteht ein Abnspruch drauf. Google mal

von Sternenschnuppe am 07.05.2015, 18:14



Antwort auf: Streik 14 Tage am Stück

Hallo. Musst auf jeden Fall einen Antrag stellen. Hier in Dortmund wird Betreuungsgeld und Verpflegungskosten zurückerstattet.

von Nicole30 am 09.05.2015, 18:44