Sehr geehrte Frau Bader,
jetzt benötige ich auch einmal Ihren geschätzten Rat.
Ich befinde mich seit dem 11.02.2014 im individuellen Beschäftigungsverbot.
Mein Gehalt setzt sich aus einem ganz normalen Bruttogehalt und einem steuerfreien Zuschlag zur Kinderbetreuung zusammen.
Nun hat man mir mit der Märzabrechnung sowohl nachträglich den anteiligen Satz für Februar als auch für März den kompletten steuerfreien Satz zur Kinderbetreuung gestrichen.
Begründung: Man bekommt nur von der Krankenkasse das Gehalt über die Versicherung für Gehalt zurück, auf das Sozialabgaben gezahlt werden.
Müsste dann der AG den Zuschuss nicht aus eigener Tasche weiter bezahlen? Denn mein Vertrag sieht keine Klausel vor, aus der hervorgeht, dass die Zahlung eingestellt wird bei Beschäftigungsverbot/und oder Mutterschutzfrist.
Für Ihre Unterstützung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Denn ich möchte ja auch noch weiter bei meinem AG arbeiten und nicht gleich offiziell einen Anwalt einschalten
Herzliche Grüße
S.W.
von
Ole2014
am 28.03.2014, 10:59
Antwort auf:
Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?
Hallo,
wenn es Vertragsbestandteil ist, kann er es nicht so einfach einstellen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.03.2014
Antwort auf:
Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?
Diese Zahlung ist doch eine freiwillige Leistung über das Gehalt hinaus? Dann kann die Zahlung auch wieder eingestellt werden. Steht irgend etwas im Arbeitsvertrag dass dazu eine Frist eingehalten werden muss?
von
Pamo
am 28.03.2014, 14:57
Antwort auf:
Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?
Hallo.
Dieser Zuschuss ist ein Bedtandteil meines Vertrages/ Gehaltes.
Und kein Hinweis dass dieser eingestellt werden kann ;-(
von
Ole2014
am 28.03.2014, 16:36
Antwort auf:
Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?
Hallo,
Ich kann Dir nur von meinen Erfahrungen berichten.
Kiga-Zuschuss bekomme ich zwar nicht, aber steuerfreieZuschläge für Nachtdienste, Sonntagsdienste usw.
Mein Arbeitgeber hat im Beschäftigungsverbot weiterhin das Gehalt sowie die steuerfreien Zuschläge bezahlt. Mir wurde gesagt, er bekommt sie von der Krankenkasse wieder.
Ruf doch einfach mal bei der Krankenkasse an, und frag nach, ob sie auch die steuerfreien Beiträge zurückerstatten.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 28.03.2014, 21:32
Antwort auf:
Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?
Hallo.
Das hatte ich bereits getan.
Die Krankenkasse hatte mur gesagt dass nur das Einkommen dem AG erstattet wird auf das Sozialabgaben gezahlt werden.
Da der Kiga Zuschuss steuerfrei ist faellt dieser raus.
Allerdings verweist man immer nzr auf das Mutterschutz Gesetz lt. Dwm mur kein Nachteil entstehen soll...
Aber wie das rechtlich speziell mit diesem Zuschuss ist muss ich wohl auf Frau Bader warten;(
Trotzdem danke.
Lg
von
Ole2014
am 29.03.2014, 03:16
Antwort auf:
Streichung des KIGA-Zuschuss im Beschäftigungsverbot zulässig?
Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Nun teilte mir mein Arbeitgeber mit, dass er den Zuschuss weder im Beschäftigungsverbot noch im Mutterschutz zahlen muss.
Begründung: Der Zuschuss ist sozialversicherungs- und steuerabgabenfrei und er nicht verpflichtet diesen zu zahlen.
In meinem Vertrag ist einmal ein Gehalt mit x Brutto festgehalten und dann der Passus , dass ich einen steuer - und sozialversicherungsfreien Zuschuss zur Kinderbetreuung in Höhe von 250,-€ festgehalten, der so lange gezahlt wird, bis die Kinder in die Schule kommen.
Keinerlei Ausschlussklauseln was Beschäftigungsverbot, Mutterschutz angeht.
Wer ist denn jetzt auf dem Holzweg ich oder mein AG?
Vielen Dank schon vorab für Ihre Hilfe!
von
Ole2014
am 08.04.2014, 19:52