Frage: Stillpausen

Hallo, meine Tochter ist jetzt 9 Monate und ich stille noch sehr viel. Ich gehe jetzt wieder arbeiten und würde gerne die Stillpausen in Anspruch nehmen. Nun kann ich ja nicht nach Hause fahren, um sie zu stillen. Für meinen Mann ist es auch aufwendig, dass er extra zu mir kommt, damit ich sie stille. Abpumpen bringt nichts, da Sie nicht die abgepumpte Milch trinkt. Kann ich nun auch sagen, dass ich später anfange oder früher gehe? Ich arbeite 6h, also 75%. Wie lange darf dann die Stillpause sein? Vielen Dank für Ihre Hilfe

von Emma81 am 29.07.2017, 17:46



Antwort auf: Stillpausen

Hallo, Sie haben bis zum 1. Geb. Anspruch auf Stillpausen, diese kann man nicht am Anfang oder Ende nehmen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.07.2017



Antwort auf: Stillpausen

Und wie lange habe ich anrecht darauf, dass ich Stillpausen mache bzw. andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Ich arbeite mit Zyotostatika, das möchte ich auf gar keinen Fall tun. Ich habe meine anderen Kinder auch recht lange gestillt und würde dies auch jetzt gerne noch tun. Wie lange muss mein Arbeitgeber darauf Rücksicht nehmen? Vielen Dank

von Emma81 am 29.07.2017, 17:48



Antwort auf: Stillpausen

Eine Stillpause wird längstens bis zum 1.Lebensjahr des Kindes gewährt und ist immer eine Arbeits*unterbrechung* zu dem Zweck, das Kind zu stillen (alternativ höchstens noch um Milch abzupumpen). Wenn du also weder das Kind stillen kannst, noch die Milch abpumpen um sie später zu füttern, dann brauchst du auch keine Stillpause. Später anfangen oder früher aufhören geht nicht, weil das keine Pause ist. Solange du dein Kind stillst, muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG für dich machen. Das bedeutet, dass du während der Stillzeit keinen Zystostatika ausgesetzt sein darfst. Was das konkret bedeutet, kannst du in den Merkblättern der Aufsichtsbehörde nachlesen. Infusionsbeutel anhängen ist z.B. kein Problem, weil du da nicht den Zytostatika ausgesetzt bist. Wenn du bei der Arbeit Gefährdungen ausgesetzt bist, werden diese über geeignete Maßnahmen ausgeschlossen oder du erhältst eine Ersatztätigkeit.

Mitglied inaktiv - 29.07.2017, 19:54



Antwort auf: Stillpausen

Ich weiss leider nicht mehr genau, wo ich es gelesen hab, aber ich bin mir sehr sicher, dass man sehr wohl das Recht hat später zur Arbeit zu kommen bzw. früher zu gehen. Wenn ich mich recht erinnere darf man 2 Stillpausen zu jeweils 30 Minuten machen, eventuell bei Teilzeit weniger. Und zwar unbeschränkt, solange man möchte (keine Begrenzung auf Alter des Kindes). Auf jeden Fall lohnt es sich, nochmal genau nachzufragen!

von Minnie2 am 29.07.2017, 21:33



Antwort auf: Stillpausen

Grundsätzlich gilt, je älter das Kind, desto eher kann es tagsüber auch mit Beikost gefüttert werden. Bei einer Arbeitszeit von nur 6 Stunden kann man davon ausgehen, dass nur eine Beikost-Mahlzeit erforderlich ist, wenn man das Kind vor der Arbeit und nach der Arbeit stillt. Es geht hier um einen Zeitraum von 2 bis maximal 3 Monaten, dann werden keine Stillpausen mehr gewährt werden. In § 11 Abs. 3 des MuSchG steht, dass die Aufsichtsbehörde in Einzelfällen darüber entscheiden kann, ob, wie lange und wann Stillzeiten gewährt werden. Bitte dort nachfragen.

Mitglied inaktiv - 30.07.2017, 09:38



Antwort auf: Stillpausen

Hallo Emma81, mich betrifft das Thema auch. Im September fange ich wieder zum Arbeiten an und werde meine dann sechs Monate alte Tochter weiter stillen. Vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend habe ich die Aussage bekommen, dass jede Frau, auch bei einer Teilzeitstelle, Anspruch auf zwei Stillpausen von jeweils min. 30min. hat. Bis zu einem Jahr unterstützen das auch Gerichtsurteile. Brauchst du länger Zeiten, so sollte dein Arbeitgeber darauf eingehen. Auch ist es möglich, die Stillzeiten am Anfang oder am Ende deiner Arbeitszeit zu legen, vorallem, wenn es der Organisation deines AG entgegen kommt. Im Zweifelsfall einfach mal den Betriebsarzt oder die Aufsichtsbehörde einschalten. In anderen Ländern ist die Beschäftigung von stillenden Müttern schon lange Gang und Gäbe, wird Zeit, dass sich das auch bei uns durchsetzt! Beste Grüße Bondgirl

von Bondgirl1976 am 31.07.2017, 09:23



Antwort auf: Stillpausen

Du hast vom Ministerium die Auskunft bekommen, dass dir Stillpausen zustehen. Eine Pause ist eine Arbeitsunterbrechung, sie kann nicht am Ende oder Anfang genommen werden. Am Ende oder Anfang wäre das lediglich eine Arbeitszeitverkürzung. Darauf hat man keinen Anspruch. Eine Stillpause kann die TE nicht nehmen, weil sie weder das Kind stillen noch abpumpen kann, um die Milch nachzufüttern. Bitte hier verläßliche Rechtsauskünfte geben! Wenn dein AG dir mehr zugesteht als du Anspruch hast, dann ist das nicht auf andere übertragbar.

Mitglied inaktiv - 31.07.2017, 12:36