Hallo Frau Bader, ich arbeite im öffentlichen Dienst und bekam eine BV in der 8 SSW und ging anschließend in die Elternzeit. Wir haben während der Elternzeit die Steuerklasse gewechselt vorher 4/4 jetzt ich3/er5. Die Elternzeit läuft am 01.02.2016 aus und ich bin erneut Schwanger. Mein FA hat ab der Beendigung der Elternzeit eine erneute Beschäftigungsverbot ausgestellt, da meine Schwangerschaften sehr kompliziert verlaufen (Blutungen, vorzeitige Wehen, Bluthochdruck, Schwangerschaftsdiabetes etc.). Meine Fragen sind wie folgt: 1. Wie wirkt sich der Steuerklassenwechsel auf mein jetzigen Gehalt während der BV aus? Ich müßte ja den Durchschnittsgehalt der letzten 13 Wochen bekommen oder? Da die Elternzeit jetzt abgeschlossen ist und das Arbeitsverhältnis wieder auflebt, müsste mir das zustehende Gehalt nach der neuen Steuerklasse ausgezahlt werden oder? Wie wirkt sich der Wechsel auf das Elterngeld beim zweiten Kind aus? Würde das Gehalt was ich jetzt während der neuen BV bekomme die Grundlage für das zweite Elterngeld darstellen, sodass ich mehr Elterngeld bekommen würde? Vielen Dank!
von bomeranggirl am 27.01.2016, 02:13