Steuerklassenwechsel nach der Geburt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassenwechsel nach der Geburt?

Guten Abend, wir erwarten im August unser erstes Kind. Derzeit haben wir die Steuerklassen IV/IV und verdienen etwa Mann 2200€/ Frau 1700€ netto/Monat. Von einem Wechsel in die Steuerklasse V/III wurde uns abgeraten. Macht es Sinn, den Wechsel nach der Geburt des Kindes durchzuführen, um so mein monatliches Nettoeinkommen zu erhöhen? Wirkt sich die Höhe des Elterngeldes auf einen Wechsel aus?

von Carcassimo am 12.01.2017, 17:49



Antwort auf: Steuerklassenwechsel nach der Geburt?

Hallo, wenn, dann bringt es vor allem etwas vor der Geburt - dann bekommt man höheres EG. Ansonsten hängt es von der Höhe der Verdienste ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.01.2017



Antwort auf: Steuerklassenwechsel nach der Geburt?

Ein Steuerklassenwechsel nach der Geburt wirkt sich nicht auf das Elterngeld aus. Wer nach der Geburt arbeitet und dann die Steuerklasse 3 hat, hat natürlich ein höheres Netto als mit Steuerklasse 4, jedoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass ihr dann Steuern nachzahlen müsst recht hoch, denn das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

von chrissicat am 12.01.2017, 21:20



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