Steuerklassen Wechsel - Wann sinnvoll?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steuerklassen Wechsel - Wann sinnvoll?

Hallo Frau Bader, Wir haben am 8.5.14 geheiratet und kamen dann beide in Steuerklasse 4. Da ich schwanger wurde, haben wir wg dem Elterngeld gewechselt in 3 und 5. Ich verzichte dann im Februar freiwillig auf meinen Mutterschutz, damit das anerkannt wird ... Entbindungstermin ist der 04.04.15... Normal wäre ich ab 21.2 im Mutterschutz . Somit muss ich nur auf 7 Tage verzichten. Das geht laut MuschG. Nun meine Frage: Ich bleibe mind. 1 Jahr Zuhause ( geplant sind 12 Monate Elterngeld und dann noch 3 Monate unbezahlt in Elternzeit) mein Mann nimmt die Partnermonate nach 1 Jahr. Wann sollten wir wieder die Steuerklassen ändern? Gleich nach der Geburt also zum Folgemonat 01.05.15 oder erst nach dem Mutterschutz (je nach Entbindung 01.06 oder Folgemonat 01.07) ?? Vorallem welche Steuerklasse? Sicher 4/4 oder? Sonst hat man zu hohe Rückzahlung nehme ich an ? Danke vorab!

von SarahOtto am 12.10.2014, 07:53



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel - Wann sinnvoll?

Hallo, das wird im Großteil durch die Jahreszahlung ausgeglichen. Aber Sie können schon im EG-Bezug wechseln Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.10.2014



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel - Wann sinnvoll?

Wegen der Steuer weiß ich nicht, aber nimm auf jeden Fall 2 Jahre Elternzeit und schreibe rein ab wann Du Teilzeit IN Elternzeit arbeiten möchtest. Nimmst Du weniger als 2 Jahre kann der AG eine Verlängerung ablehnen. Kein Krippenplatz, Kind oder Du noch nicht soweit, etc. Man weiß nie. Den Teilzeitwunsch zu widerrufen ist wesentlich einfacher als die Elternzeit verlängern zu können.

von Sternenschnuppe am 12.10.2014, 08:33



Antwort auf: Steuerklassen Wechsel - Wann sinnvoll?

Danke für die Antworten. Gruß :)

von SarahOtto am 20.10.2014, 11:15



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