Sehr geehrte Fr. Bader, Vor der Schwangerschaft hatten wir folgende Konstellation: Mein Mann aufgrund deutlichen Mehrverdienstes Steuerklasse 3, ich folglich 5. Bei Bekanntwerden der Schwangerschaft änderten wir die Steuerklasse, um das Elterngeld zu erhöhen (Änderung der Steuerklasse zu 08/15, ETMitte 03/16) Wann ist es möglich, die Steuerklasse wieder in die ursprüngliche Variante (er 3 , ich 5) zu ändern? Direkt nach der Geburt oder erst nach Ablauf des Mutterschutzes? Wenn wir in der Elternzeit die Steuerklasse ändern, gibt es einen finanziellen Nachteil? Vielen Dank.
von Squeezebox am 01.02.2016, 22:37