Steht mit in einem Kleinbetrieb nach der EZ meine alte Arbeitszeit wieder zu?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mit in einem Kleinbetrieb nach der EZ meine alte Arbeitszeit wieder zu?

Hallo Frau Bader, meine Elternzeit endet im Juli 2015 dann möchte ich wieder in Teilzeit bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten. Ich hatte vor kurzen ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber und habe ihm meine wünsche geäussert. Vor der Elternzeit hatte ich auch Teilzeit mit 25 std gerarbeitet. jetzt hätte ich gern 20std. Mein Arbeitgeber möchte mir aber nur noch 10 std geben das sind dann nur noch 2 Vormittag a 5 Std. Meine Frage ist darf er das? Wir sind ein kleinbetrieb Arztpraxis 1 Arzt, 2 Helferinnen mit mir 3 Helferinnen. Oder habe ich Anspruch auf meine 25Std? Mit freundlichen Grüßen M. Köhler

von Odie2007 am 23.03.2015, 13:01



Antwort auf: Steht mit in einem Kleinbetrieb nach der EZ meine alte Arbeitszeit wieder zu?

Hallo, Sie haben Anspruch auf den alten Platz in VZ, nicht aber auf TZ. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2015



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