Hallo frau Bader,
In 5 Monaten endet meine Elternzeit. nun hatte ich angefragt, ob die Möglichkeit besteht, wieder eher zu beginnen und man bat mir einen anderen Arbeitsplatz an, der sowohl Schicht- und auch Wochenenddienste beinhaltet. (An meinem vorherigen Arbeitsplatz hatte ich geregelte Arbeitszeiten und hin und wieder Rufbereitschaft). Diese Stelle lehnte ich ab. Daraufhin wieß man mich darauf hin, dass ich nachg ende der Elternzeit keinen Anspruch auf meinen alten arbeitsplatz hätte. ist dieses so richtig??
von
kleine20ns
am 01.12.2014, 14:26
Antwort auf:
Steht mir nach der Elternzeit der gleiche Arbeitsplatz zu
Hallo,
ein vergleichbarer Arbeitsplatz steht Ihnen zu, nach Vertrag
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2014
Antwort auf:
Steht mir nach der Elternzeit der gleiche Arbeitsplatz zu
Hallo
grundsätzlich steht Dir nicht DER Arbeitsplatz zu aber ein gleichwertiger.
Und wenn Du nun plötzlich Schicht arbeiten sollst, dann ist das sicher nicht gleichwertig.
Wobei ggf. auch noch wichtig ist wie lange Du vorher dort zu den bestehenden Konditionen beschäftigt warst und was der Arbeitsvertrag dazu hergibt.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 01.12.2014, 16:22