Steht mir eine Abfindung gesetzlich zu für das 4te Erziehungsjahr?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Steht mir eine Abfindung gesetzlich zu für das 4te Erziehungsjahr?

Hallo, nach meinen 3 Jahren Elternzeit konnte mir meine Firma keinen Teilzeitarbeitsplatz anbieten, von daher habe ich das 4te Jahr Elternzeit in Anspruch genommen (was meine Firma anbietet). Es sieht nun so aus, dass es nach wie vor keine Teilzeitstelle gibt und meine Firma mir eine Abfindung angeboten hat. Die 3 Jahre Elternzeit wurden angerechnet, das 4te Jahr nicht - daher meine Frage ist es steht mir für das 4te Jahr auch gesetzlich ein Betrag zu, also quasi 1 Jahr mehr Betriebszugehörigkeit die ich dabei war? Oder liegt das frei im Ermessen der Firma mir dies zu gewähren? Danke, VG

von seepferdchen30 am 29.09.2016, 08:52



Antwort auf: Steht mir eine Abfindung gesetzlich zu für das 4te Erziehungsjahr?

Hallo, es gibt kein viertes Jahr Elternzeit. Das ist unentgeltlicher Urlaub. Für das vierte Jahr steht Ihnen deshalb auch keine Anrechnung der Abfindung zu. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.09.2016



Antwort auf: Steht mir eine Abfindung gesetzlich zu für das 4te Erziehungsjahr?

können vom AG bestimmt werden.. sprich "zustehen" tut dir eigentlich "nichts". LG Peeka

von peekaboo am 29.09.2016, 09:04



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