Hallo,
ich hoffe man kann mir helfen. Im Februar 2013 ging ich, schwanger mit meinem Sohn, ins Beschäftigungsverbot. Am 18.09.13 kam mein Sohn schließlich auf die Welt und ich ging 1 Jahr in Elternzeit. In der Elternzeit wurde ich mit meiner Tochter schwanger. Voraussichtlicher Entbindungstermin war der 22.11.2014, doch meine Tochter kam als Früchen am 27.09.2014 auf die Welt. 9 Tage nach Ende der Elternzeit. Rein theoretisch hätte ich die 9 Tage arbeiten müssen, wäre/bin aber von meinem Arbeitgeber wieder freigestellt worden. Laut Krankenkasse bin ich vom 27.09.2014 bis zum 31.01.2015 in Mutterschutz.
Vor den Schwangerschaften habe ich Vollzeit gearbeitet und wurde bis jetzt auch nicht gekündigt.
Nun die Frage steht mir der Arbeitgeberzuschuss zu?
Danke
von
Schumis
am 20.01.2015, 00:57
Antwort auf:
Steht mir die Zuzahlung vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zu?
Hallo,
war die Freistellung auf die neun Tage befristet?
Dann haben Sie Anspruch auf den Arbeitgeberanteil.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.01.2015
Antwort auf:
Steht mir die Zuzahlung vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zu?
Ja, steht Dir.
von
Sternenschnuppe
am 20.01.2015, 08:27
Antwort auf:
Steht mir die Zuzahlung vom Arbeitgeber zum Mutterschaftsgeld zu?
Hallo,
ich befürchte, dass Dir nur ein Teil des Mutterschaftsgeldes zusteht, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem Du wieder zu arbeiten angefangen hättest.
Oder hast du die Elternzeit des ersten Kindes offiziell beim Arbeitgeber vorher beendet? Ich befürchte nicht, denn nach einer Frühgeburt hat man ja wirklich andere Sorgen.
Ich wünsche Euch alles alles Gute!
Luvi
von
luvi
am 20.01.2015, 12:50