Hallo Frau Bader, ich bin in der 13ten Schwangerschaftswoche und wurde durch meine Frauenärztin in das Beschäftigungsverbot verwiesen.
Ich habe bis dahin von meinem Arbeitgeber den Kindergartenzuschuss (seit 2 Jahren) monatlich erhalten! Mein Chef ist aber jetzt der Meinung mir diesen nicht weiterhin zahlen zu müssen. Der Kitazuschuss ist Bestandteil in meinem Dienstvertrag und beinhaltet nur die Höhe und nicht die Dauer der Zahlung. Ich hoffe sie können mir weiter helfen! LG
von
Pepe2013
am 28.11.2016, 15:49
Antwort auf:
Steht mir der Kitazuschuss weiterhin im Beschäftigungsverbot zu?
Hallo,
nein, muss er im BV weiter zahlen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.12.2016
Antwort auf:
Steht mir der Kitazuschuss weiterhin im Beschäftigungsverbot zu?
Der Kita Zuschuß wurde dir deswegen gegeben, weil du berufstätig ein Kind in Betreuung geben musstest. Nun bist du bezahlt freigestellt und kannst dein Kind selber betreuen, darum fällt der Zuschuß nicht in die Berechnung des Mutterschutzlohns mit rein. Es handelt sich bei diesem Zuschuß um Kosten, die nur dann gezahlt werden, wenn man tatsächlich zur Arbeit geht. Genauso wie Fahrtkostenzuschuss, Essenszuschuß, Zuschuß für Reinigung von Arbeitskleidung. Das alles ist vom Mutterschutzlohn ausgenommen, weil ja auch der Aufwand dafür entfällt. Klar?
Mitglied inaktiv - 28.11.2016, 16:55
Antwort auf:
Steht mir der Kitazuschuss weiterhin im Beschäftigungsverbot zu?
Danke uria für die schnelle Antwort! Mich verunsichert nur, dass der Kitazuschuss im Mutterschaftslohn (6 Wochen vor und 8 Wochen dach Entbindung) laut meinen Internetrecherchen mit angerechnet wird und im Beschäftigungsverbot nicht. Ich hoffe das ich damit nicht auch falsch liege
von
Pepe2013
am 28.11.2016, 18:27
Antwort auf:
Steht mir der Kitazuschuss weiterhin im Beschäftigungsverbot zu?
Nach der Geburt brauchst du den Kita Platz auf jeden Fall, um wieder auf die Beine zu kommen. Das ist eine sehr sehr anstrengende Zeit.
Mitglied inaktiv - 28.11.2016, 18:34
Antwort auf:
Steht mir der Kitazuschuss weiterhin im Beschäftigungsverbot zu?
Aber einen Platz kann man doch nicht eine Weile nicht in Anspruch nehmen und dann nicht zahlen.
Und im Mutterschutz nach der Geburt bringt sie das Kind dann wieder für 8 Wochen, danach nicht mehr?
Von daher finde ich die Begründung komisch, wenn es auch vielleicht inhaltlich richtig ist, dass der AG den Zuschuss nicht zahlen muss.
von
Tini_79
am 29.11.2016, 11:00