Hallo Frau Bader,ich beziehe noch bis einschließlich 3.8.17 Elterngeld und Alg1. Nun bin ich krank geworden und eine Op steht auch an.meine Frage nun:wenn ich mich jetzt so krankschreiben lasse,dass die 6 Wochenfrist genau mit dem 3.8.endet,habe ich dann ab 4.8.recht auf Krankengeld?es heißt ja während man Elterngeld bezieht ruht das Krankengeld.Aber ich beziehe ja auch noch Alg1.lg
von
Lilablond4816
am 16.06.2017, 13:54
Antwort auf:
Steht mir Krankengeld zu?
Hallo,
Arbeitslosengeld 1 und Elterngeld schließen sich eigentlich aus, es sei denn, sie bekommen das Arbeitslosengeld 1 nur für einen Teilzeitraum von unter 30 Stunden pro Woche.
Es geht nicht, sich „jetzt mal so krankschreiben zu lassen“.
Über eine Krankschreibung entscheidet der Arzt, diese gar nicht genutzt werden, um Vorteile zu bekommen.das könnte unter Umständen Straftatbestände erfüllen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Steht mir Krankengeld zu?
ALG1 bei Elterngeldbezug?
Wie funktioniert das?
ALG1 ist doch eine Leistung; wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht!
Im EZ gibt es kein Krankengeld, nach der EZ schon.
Wenn Du ALG1 (??) beziehst, dann fällst du aus dem Leistungsbeschreibung und erhält Krankengeld.
LG
von
Colien07022004
am 16.06.2017, 22:00
Antwort auf:
Steht mir Krankengeld zu?
Entschuldigung das haben Sie falsch verstanden. Bei mir steht eine Operation an.Deswegen die Krankschreibung.Der Arzt hat mich ja vorher schon krankschreiben wollen.Diese Krankmeldung ist also völlig legitim.habe vorher 25 st/woche gearbeitet und beziehe dahingehend Alg1.Ich habe es aber mittlerweile selbst mit meiner Krankenkasse geklärt und mir steht Krankengeld zu.
von
Lilablond4816
am 21.06.2017, 21:04