Hallo Frau Bader, ich stehe in einem festen Arbeitsverhältnis, allerdings seit ein bisschen mehr als 2 Jahre für mein Kind daheim. Bald kommt Kind Nummer 2 und mittlerweile auch schon in Mutterschutz. Die Elternzeit hab ich frühzeitig beim Arbeitgeber vorzeitig beendet. Steht mir nun zum Mutterschaftsgeld auch der Arbeitgeberzuschuss zu? Viele Grüße Daniela
von Dani91 am 04.05.2015, 21:00