Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Ich frage für eine Freundin. Sie hat ihr zweites Kind in der krippengruppe der Kita ihrer großen Tochter angemeldet. Sie bekam eine Zusage für einen Platz im Laufe des kigajahres 2017/2018. Es gibt Plätze ab September und Plätze ab Januar (weil dann Plätze frei werden) und sie will ihr zweites Kind im September in die Krippe geben. Jetzt sagte die Leitung dass sie erst den Platz ab Januar bekommt weil sie keine Berufstätigkeit nachweisen konnte und die freien Plätze erst für berufstätige Eltern zur Verfügung gestellt werden sollen. Sie muss aber arbeiten weil der Mann krankheitsbedingt zu Hause ist und das Geld mit dem Krankengeld nicht reicht. Ist es rechtens dass die Kita so "willkürlich" die Plätze verteilt? Die anderen Eltern können ja auch keine Berufstätigkeit nachweisen so lange die Kinder nicht in der Krippe sind. Außerdem gibt es doch den Rechtsanspruch, der Kleine wurde bereits im April diesen Jahres eins und steht seit der Geburt auf der Warteliste. Iny

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 17:00



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Hallo, ab dem ersten Geburtstag haben alle Kinder einen Anspruch auf einen Krippenplatz - ohne Arbeit halt nur bis mittags. Soll sie sich an die Gemeinde wenden, wenn sie den Platz nicht bekommt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.06.2017



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Ab wann hat sie denn eine Arbeitsstelle? Wenn sie schon einen Arbeitsvertrag hat, kann sie die Berufstätigkeit doch nachweisen und das Problem ist gelöst.

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 17:12



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Es ist noch nicht ganz klar wo sie arbeiten wird, darum kein Nachweis. Iny

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 17:14



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Wenn sie noch keine feste Zusage hat, kann sie doch immerhin ihre Absicht und Dringlichkeit bei der Tagesstätte darlegen. Das ist doch eigentlich nur ein Kommunikationsproblem.

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 17:35



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Sie hat der Leitung ja erklärt wie wichtig der Platz für sie ist. Aber die Leitung meinte eben es gibt Anmeldungen, die eine Arbeitsbescheinigung ab September haben und die muss sie zuerst aufnehmen. Wenn meine Freundin eine Bescheinigung bringt könnte sie zwar auf der Dringlichkeitsliste hoch gehen, aber bis sie die bringen kann werden die Plätze ab September schon besetzt sein. Und eine Bescheinigung kann sie eben erst bringen wenn sie weiß ob wo und wie sie arbeiten kann. Zum alten Arbeitgeber kann sie nicht zurück, da ihr Vertrag dort vor einem halben Jahr ausgelaufen ist und sie sich was Neues suchen muss. Was mit zwei Kindern natürlich nicht so einfach ist. Der Mann kann aufgrund der Krankheit nicht arbeiten und auch nicht auf die Kinder aufpassen (Gicht). Iny

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 19:29



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Dazu kommt dass die Gemeinde für beide Kinder nur 25 Std Kindergarten und Krippe bezahlt. Mehr Stunden in der Kita bekommt sie nur gezahlt wenn sie arbeitet. Die Leitung meinte beide Kinder können jederzeit mehr Stunden bekommen, aber meine Freundin findet dass es doch besser wäre die Kinder gleich daran zu gewöhnen ganztags dort zu sein als dass sie jetzt um halb eins abgeholt werden und wenn sie Arbeit hat von heut auf morgen bis um fünf. Ich finde das alles sehr willkürlich und würde gerne wissen ob ihr der Rechtsanspruch nicht das Recht gibt auch ohne Bescheinigung ab September den Platz zu bekommen und evtl auch beide Kinder ganztags. Iny

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 19:36



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Das ist doch keine Willkür. Es gibt meistens in der Kita eine Regelung nach welchen Kriterien die Kinder aufgenommen werden, mit verschiedenen Prioritäten. Wenn in dieser Kita eine Arbeitsbescheinigung ein wichtiges Kriterium ist und die Plätze begrenzt sind dann sind halt andere Kinder eher dran. Man weiß ja auch nicht wie wichtig der Platz für das Kind ist, das diesen dann nicht bekommt, wenn das Kind der Freundin in der Priorität hochrutscht. Und dazu handelt es sich ja um die Wunschkita, vielleicht gäbe es eine andere die das Kind auch ab Sep. schon nehmen würde. War hier auch so, Elternzeit lief aus und Wunschkita hat auch ohne Arbeitsbescheinigung keinen Kita Platz zur Verfügung gestellt.

von Dream2014 am 23.06.2017, 19:47



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Das ist doch eine ganz normale und gängige Vorgehensweise. Arbeitende Mütter werden bevorzugt, da sie ja sonst nicht arbeiten können. Die Freundin weiß ja noch nicht einmal, ob sie überhaupt so schnell einen Arbeitsplatz bekommt. Dann hätte sie im Zweifelsfall Ganztagesplätze belegt und "sitzt den ganzen Tag" daheim (nicht bös gemeint) und eine andere Mutter kann ihren bestehenden Arbeitsvertrag nicht erfüllen, weil sie den Platz nicht bekommen hat. Zudem würde man ja wohl Kinder nicht bis 17 Uhr im Kindergarten lassen, wenn man auch nicht bis dahin arbeitet. Also irgendwie ist das Problem auch hausgemacht. Um einen Arbeitsplatz hätte sie sich auch schon früher bemühen können. Hier ist die Vorgehensweise der Kindergärten genauso und ich als arbeitende Mutter, die ebenfalls auf den Platz angewiesen ist, finde, dass das eine absolut faire Vorgehensweise ist. Wir haben auch jedes Mal gebangt welcher Kindergarten es wird und in welchem Umfang wir die Betreuung bekommen. Gestern haben wir dann auch erst die Zusage für den Kleinen auf einen Ganztagesplatz ab drei bekommen. Nur interessiert das meinen Arbeitgeber nicht, welchen Srundenumfang ich bekomme wenn der Kleine von der Krippe in den Kindergarten wechselt. Meine Arbeit muss ich trotzdem leisten. Also Arbeitsvertrag und Arbeitszeiten vorlegen, und einen entsprechenden Platz erhalten. Absolut fair!

von Ally79 am 23.06.2017, 20:44



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Mein Rat wäre der andere Weg. Wenn der Vater weder in der Lage ist zu arbeiten noch die Kinder zu betreuen, dann sollte dieser EU-Rente beantragen und dazu ab Pflegegeld. Im gleichen Atemzug auch Antrag auf Schwerbehinderung stellen. Damit dürfte ein Teil eurere finanziellen Probleme gelöst sein, du wärst dann auch einem Alleinerziehendem Elternteil "gleichgestellt" - weil eben auch faktisch was auf der Hand. Macht sich halt besser wie zu sagen, Papa kann nicht wegen gesundheitlich... Und wenn er wirklich so eingeschränkt ist das er die Betreuung nicht wenigstens teilweise mit übernehmen kann, dann hat er sicherlich Anspruch auf mindestens eines dieser Dinge - wenn nicht gar auf alle drei. Glaub mir, ich weiß da recht genau wo von ich spreche. Als eingetragene Pflegeperson dürftest du allerdings nicht mehr wie 30 Std die Woche arbeiten. Daneben würde ich dann auch Wohngeld und/oder erhöhtes Kindergeld beantragen. Sollte die KiGa dann !!! sich noch quer stellen, würde ich mal sagen seit ihr da eh falsch aufgehoben. Davon ab, Du hast nur einen Rechtsanspruch auf eine 25 Std Betreuung die Woche solange du keine Arbeit nachweisen kannst. Das muss aber eben nicht die Wunsch-KiGa sein. Eine TaMu würde es genauso abdecken - und die könnte evtl ja für euch eine Zwischenlösung sein. Zumal in der regel flexibler. Letzter Ausweg bliebe Hartz4 wenn sie keine Kinderbetreuung nachweisen kann.

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 20:45



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Wenn der Mann Zuhause ist, kann er doch betreuen, so lange sie arbeitet. So lange sie keine Arbeit hat, ist es durchaus fair, den Frauen, die definiiv arbeiten gehen, den Platz zu geben. Die können das auch nachweisen, denn sie haben ja einen AG und ggf. Eine Vereinbarung uber zu leistende TZ. In jedem Fall können sie vom AG eine Stundenbescheinigung eben jetzt schon vorlegen. Ich verstehe das Dilemma der Feundin, kenne aber auch eine Familie, wo der Arbeitsunfähige Vater seit nunmehr 10 Jahren die Kinder betreut, während die Frau Vollzeit arbeiten geht. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.06.2017, 23:56



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Nicht jeder Vater der komplett daheim ist kann Kinder betreuen. Mein Mann zB hat Pflegegrad 2, sprich er sit im Alltag schon alleine für sich selbst eingeschränkt. Klar ist er daheim und ziemlich sicher ist auch, er wird nie wieder arbeiten können. Aber mit einer Hand, samt einer Schulter/Arm und mitunter unsicher stehend auf einem Bein würde ihm wohl niemand die Aufsicht über ein 1-2 Jährigen zutrauen. Nicht über mehrere Stunden. Wie zB so etwas banales machen wie Windeln wechseln? Würde wohl auch der Pflegebedürftigkeit die er selbst hat etwas widersprechen Wie gesagt, es mag bei einigen gehen, bei anderen nicht. Ob man mit Gicht da absolut nichts machen kann, keine Ahnung. Kommt wohl auf die Schwere der Schübe an. Deshalb ja auch mein Hinweiß das eben übern Medizinischen Dienst usw abklären zu lassen damit man etwas schwarz auf weiß hat. Ansonsten dürften die meisten Mitmenschen bei der Diagnose "Gicht" wohl nicht darauf kommen das die Aufsichtkomplett unmöglich ist über einen begrenzten Zeitraum des Tages. Zumal die Mutter es ja auch erst einmal mit einer TZ-Beschäftigung probieren könnte.

Mitglied inaktiv - 24.06.2017, 09:20



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Wir reden hier aber halt soweit ich verstanden habe über vier Monate, in denen die AP arbeiten möchte, aber noch nicht mal eine Job hat und wenn dann auch nur TZ arbeitet, während ihr Mann ja nicht dauerhaft arbeitsunfähig sondern derzeit im Krankengeld krankgeschrieben ist. Gicht ist fies, aber es ist halt ein sehr überschaubarer Zeitraum. Kenne Gicht nur von meiner Oma unddie wäre deshalb jetzt schon noch in der Lage ein Kleinkind für ein paar Stunden zu betreuuen, bei ihr würde es an anderem hapern. Wie gesagt finde ich die Stellung der KiTa auch nur vor dem Hintergrund okay, dass sie zwar arbeiten will, aber gar keine Stelle hat. Hätte sie eine, würde ich zustimmen, dass sie natürlich das gleiche Recht hat, wie andere arbeitende Mütter. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.06.2017, 13:41



Antwort auf: Später Krippenplatz weil nicht berufstätig?

Ist aber eben ein Rattenschwanz. Ohne Kinderbetreuung bekommt sie weder ALG1 noch eben einen Job. Ohne Job aber eben auch keinen Platz. Einen Tot wird man aber wo sterben müssen, zumal es wie gesagt den rechtlichen Anspruch gibt auf mindestens 25 Std ab dem ersten Geburtstag gibt. Nur, um den durch zu bekommen muss man sich auch eben an geeigneter Stelle - meistens dem Jugendamt, nicht dem KiGa, auf die Hinterfüsse stellen. Hieße aber auch, das die einem evtl nicht die Wuunschbetreuung zuweisen. Ablehnen geht dann auch nicht, dann ist die Gemeinde fein heraus. Und wenn sie erst einmal einen Platz hat, wird sie so oder so in der Wunsch-KiGa von der Liste gestrichen. Rattenschwanz wie gesagt.... Ich persönlich würde auch schauen, kann der Vater nicht doch, wenigstens für die Zeit wo er daheim ist. Aber wir wissen eben nicht wie stark er eingeschränkt ist. Bis sie wirklich einen Job hat bzw diesen antreten kann vergehen sicherlich auch noch einige Wochen, evtl sogar Monate. dann wäre der Zeitrahmen noch überschaubarer.

Mitglied inaktiv - 24.06.2017, 14:02



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