Frage: Sorgerecht

Hallo liebe Frau Bader! Ich habe 2 Fragen zum gemeinsamen Sorgerecht. Zur Situation, unser Sohn , 2 Jahre, lebt seit Geburt an bei mir. Der Vater hat guten und regelmäßigen Umgang mit dem Kleinen, auch alleine und wir üben gerade die Übernachtung beim Papa. Der Vater und ich verstehen uns gut. Ich hatte bisher das alleinige Sorgerecht, jetzt möchte der Papa dann gerne das Geteilte. Ich werde es ihm unterschreiben, da er es sowieso bekommt, da nichts dagegen spricht. Ich habe nur 2 Fragen die mir echt Sorgen bereiten: und zwar was wäre wenn der Papa dann plötzlich irgendwann ankommt und sagt der Kleine lebt jetzt bei ihm? Geht das dann so einfach wenn er vorher immer bei mir gelebt hat? Und zweitens was ist wenn er sich dann weigert ihn nach seinem Umgangs WE wieder zu bringen? Dann hab ich ja eig gar keine Handhabe ihn wieder zu holen? Wenn er dann auch das Recht hat??? Bis jetzt ist unsere Situation super und ich denke das diese Fälle auch niemals eintreten werden und das Sorgerecht bekommt er auch. Ich frage nur ob ich wegen diesen Dingen dann in ständiger Angst leben muss. Danke für Ihre Mühe!!!

von OliviaÖl am 09.07.2015, 12:45



Antwort auf: Sorgerecht

Hallo, 1. Das Kind lebt da, wo es den Lebensmittelpunkt hat - und das sind Sie 2. Dann müssen Sie eine einstweilige A. gegen ihn beantragen! Das ist ein gerichtl. Eilverfahren zur Herausgabe. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2015



Antwort auf: Sorgerecht

Musst Du nicht, das Kind ist bei Dir gemeldet, der Wohnort unstrittig, der Lebensmittelpunkt bei Dir.

von Sternenschnuppe am 09.07.2015, 12:56



Antwort auf: Sorgerecht

Es wird ja ein GEMEINSAMES Sorgerecht, Ihr müßt solche Sachen also in Zukunft GEMEINSAM entscheiden. Der KV hat ja mit dem Sorgerecht nicht plötzlich mehr Rechte als Du. Eine Änderung des Lebensmittelpunkts wäre dann eine Entscheidung, die Ihr GEMEINSAM treffen müßtet - alleine kann der KV das genausowenig entscheiden wie (bei GSR) Du. "Sorgerecht" heißt nicht "Besitz". Es geht nicht darum, bei wem das Kind lebt, sondern wer darüber entscheidet, wo das Kind lebt - und das auch immer nur bezogen auf eine Änderung des aktuellen Zustands. Bisher konntest Du das alleine entscheiden - mit dem GSR entscheidet Ihr gemeinsam. Aber eben gemeinsam - nicht einer (er) alleine über den Kopf des anderen (Deinen) hinweg. Im Gegenteil: Eine solche "einsame" Entscheidung, ohne den anderen sorgeberechtigten Elternteil einzubeziehen, wird von Jugendämtern und Gerichten selten honoriert.

von Strudelteigteilchen am 09.07.2015, 17:28



Antwort auf: Sorgerecht

Danke für die lieben Antworten!!! Ja, gemeinsam entscheiden, dass ist mir klar! Mir ging es eigentlich darum, was ist wenn der Vater einen Alleingang startet und das Kind einfach nicht mehr rausrückt. Ich glaub auch, dass das bei uns nie der Fall sein wird. Aber man weiss nie. Und das ist ein Gedanke der mich halt beschäftigt. Jetzt könnte ich ja einfach in so einem Fall zur Polizei gehen und die würden mir dann helfen. Beim gemeinsamen Sorgerecht aber nicht, da darf das Kind sich ja rechtlich bei beiden aufhalten. Und auch das er nicht einfach so entscheiden kann, dass Kind lebt jetzt bei ihm, dass ist mir klar. Nur er könnte ja klagen. Und wir sind beide gleich gut für den Kleinen, bei mir hat er nur schon seit Geburt an gelebt und selbst entscheiden kann er ja mit 2 noch nicht. Aber wie ich verstanden habe würde er in so einem Fall ja bei mir bleiben, da er bei mir den Lebensmittelpunkt hat, das beruhigt schon sehr. Und nein mein Sohn ist nicht mein Eigentum oder das seines Vaters und der Vater hat die gleichen Rechte wie ich und das ist auch gut so!!! Es ist nur einfach ein beängstigendes Gefühl, wenn man weiss man hat das Kind so lange schon bei sich und hat alles gemacht usw. Und das habe ich mehr als der Papa und natürlich auch gern!!!! Nur dann will man sich sein Kind ja nicht einfach " wegnehmen " lassen .

von OliviaÖl am 09.07.2015, 17:59



Antwort auf: Sorgerecht

Zitat: "Jetzt könnte ich ja einfach in so einem Fall zur Polizei gehen und die würden mir dann helfen. Beim gemeinsamen Sorgerecht aber nicht, da darf das Kind sich ja rechtlich bei beiden aufhalten." Quatsch, natürlich kannst Du auch bei GSR die Polizei einschalten - das hat damit gar nichts zu tun. Ich habe sogar mal die Polizei eingeschaltet, als der KV mit gemeinsamen Sorgerecht UND SOGAR gemeinsamen Wohnsitz die Kinder nicht rausgegeben hat. Es gab eine Vereinbarung, die hat er nicht eingehalten - also hat die Polizei sich darum gekümmert. Genau das meine ich mit dem "Besitz": "Sorgerecht haben" heißt NICHT, "gemeinsam wohnen dürfen". Und "wohnen" ist sowieso nochmal etwas anderes als "aufhalten". Auch jetzt darf das Kind sich rein rechtlich bei beiden aufhalten. Es darf sich auch bei der Oma aufhalten, oder bei der Freundin. Aber es WOHNT bei Dir. Das gemeinsame Sorgerecht ändert daran nicht viel, es WOHNT weiterhin bei Dir. Das GSR wird erst dann relevant, wenn einer von Euch daran etwas ändern will - am WOHNSITZ. Ja, klagen könnte er. Aber letztendlich wird kein Richter den Status Quo ändern, wenn er durch die Änderung nicht besser wird. Es reicht also nicht, daß der KV sich genauso gut um das Kind kümmert wie Du - es muß es BESSER machen, um vor Gericht auch nur die geringste Chance zu haben, den derzeitigen Zustand zu verändern. Und zwar nicht nur marginal besser, der Unterschied muß schon größer sein. Im allgemeinen geht man davon aus, daß es Kindern nicht gut tut, wenn man sie aus einer gewohnten Umgebung mit gewohnten Bezugspersonen herausreißt. Das heißt also: Die Verbesserung für das Kind durch einen Umzug zum KV muß so groß sein, daß sie die Nachteile des Herausgerissen-Werdens ausgleicht.

von Strudelteigteilchen am 09.07.2015, 18:23



Antwort auf: Sorgerecht

Ihm sagen, dass Du dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmst. Er sich ja auch toll kümmert und Du ihm vertraust ( steigert sein Wohlwollen ) , aber im Gegenzug gerne schriftlich von ihm beim Jugendamt eine Erklärung haben möchtest, dass der Wohnort des Kindes und der Lebensmittelpunkt bei Dir unstrittig ist. Ebenso Umzüge im Radius die sein Umgangsrecht nicht beeinflussen. Er bekommt was er möchte ohne Gericht und Du auch ;-) Wenn ihr Euch gut versteht, dann wird er vielleicht auch Deine Ängste verstehen.

von Sternenschnuppe am 09.07.2015, 18:26



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