Guten Tag Fr. Bader ,
wie ist das bei unehelich geborenen Kindern mit dem Sorgerecht ? Hat die Mutter nach der Geburt das alleinige Sorgerecht ? Muss man das geteilte dann beim Jugendamt oder Gericht beantragen ? Und muss mein Freund die Vaterschaft anerkennen ? Und wie ist das mit dem Nachnamen ? Bekommt das Kind automatisch meinen ?
Vielen dank
Julia
von
Juni 12
am 08.04.2014, 20:26
Antwort auf:
Sorgerecht , Vaterschaftsanerkennung , Nachname bei unehelichen Kindern
hallo,
Sorgerecht u Namensentscheidung hat die Mutter u kann wählen, wie sie sich entscheidet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014
Antwort auf:
Sorgerecht , Vaterschaftsanerkennung , Nachname bei unehelichen Kindern
Vaterschaftanerkennung und Sorgerecht könnt ihr jetzt schon vor Geburt machen.
Nach der Anerkennung kann das Kind auch seinen Namen bekommen wenn gewünscht.
Würde ich aber erst nach Heirat machen, das zu ändern ist nahezu unmöglich.
Oder er nimmt dann bei Heirat Euren.
von
Sternenschnuppe
am 08.04.2014, 21:01
Antwort auf:
Sorgerecht , Vaterschaftsanerkennung , Nachname bei unehelichen Kindern
Hallo,
die Mutter hat das alleinige Sorgerecht u das Kind trägt den Namen der Mutter, wenn diese sich nicht anders entscheidet (oder der KV das Sorgerecht einklagte)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2014