Sonderregelung zur Kita-Eingewöhnung während Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Sonderregelung zur Kita-Eingewöhnung während Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Liebe Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit, gehe aber während dieser einer Teilzeitbeschäftigung nach. Meine Tochter wird dieses Jahr von der Tagesmutter in die Kita wechseln, d.h. uns steht die Kita-Eingewöhnung bevor, die laut Kita-Leitung zwischen 2 bis 4 Wochen (manchmal auch länger) dauern kann. Für die ersten beiden Wochen werde ich Urlaub zurückhalten und entsprechend nehmen. Jetzt stellt sich mir die Frage welche Optionen ich habe, falls die Kita-Eingewöhnung länger dauern sollte. Ist der Arbeitgeber verpflichtet mich ggfs. unbezahlt freizustellen? Oder zumindest meine Arbeitszeit zu reduzieren? Gibt es da irgendwelche Regelungen vor dem Hintergrund, dass ich mich noch in Elternzeit befinde?

von Maikäfer15 am 07.02.2017, 17:43



Antwort auf: Sonderregelung zur Kita-Eingewöhnung während Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit

Hallo, Nein, dieses Risiko kann der Arbeitgeber nicht tragen. Reden Sie mit ihm. Ansonsten müssen Sie den Beginn der Teilzeit nach hinten schieben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.02.2017



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