Sehr geehrte Frau Bader, hat man als Elternpaar ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht eines Betreuungsvertrages einer Einrichtung, wenn der Betreuungsschlüssel unter eine "kritische Marke" fällt? Oder kann man in so einem Fall lediglich innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen (ja meist 3 Monate) kündigen? Vielen Dank für ihre Arbeit im Forum hier!
von emilie.d. am 10.08.2014, 11:11