Frage: Sonderbedarf...

Hallo Frau Bader, hallo an alle, wo und wie kann ich Ansprüche aus dem 'Sonderbedarf' geltend machen? Den Vater (Ex-Partner) meines Kindes direkt ansprechen brauche ich nicht, denn er würde mich nur auslachen. Kann man das auch beim JA machen? Einen RA kann ich nicht bezahlen. Viele Grüße Gaby

von gaby67 am 16.06.2015, 13:07



Antwort auf: Sonderbedarf...

Hallo, beantragen Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein - dann schreibt ein Anwalt für Sie und Sie müssen nur die Schutzgebühr von 15 € zahlen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2015