Sehr geehrte Frau Bader, ich und meine Frau sind beide Studenten. Sie ist an der Universtität wegen Elternzeit von unseren beiden Kindern beurlaubt und bezieht deswegen Hartz4. Ich habe einen Nebenjob und verdiene monatlich etwa 900€, damit decke ich meinen eigenen Bedarf sowie einen Teil des Bedarfs meiner Familie. Bei unserem ersten Kind hatte ich zunächst das Elterngeld beantragt, bis uns das Jobcenter dazu aufgefordert hat, dass meine Frau das Elterngeld beziehen muss, da sie in Elternzeit ist und Hartz4 bezieht. So konnte das jobcenter das Elterngeld anrechnen. Am 06.08.2014 haben wir unser zweites Kind, unsere Tochter, bekommen. Eine Mitabeiterin der Elterngeldstelle teilte uns nun mit, dass ich das Elterngeld für mich beantragen kann, weil das mein Recht sei, auch wenn ich keine Elternzeit nehme und da man bis zu 30h noch arbeiten gehen kann, ohne dass man seinen Anspruch auf das Elterngeld veriliert. Wir möchten das Elterngeld beantragen, jedoch überlegen wir uns, ob ich das Elterngeld beziehe und somit hätte ich einen anrechnungsfreien Betrag bis 300€ monatlich, da ich vor der Geburt erwerbstätig war. Wir denken aber, dass das jobcenter Einwände dagegen haben wird, da sie das Elterngeld gerne anrechnen möchten. Darf das jobcenter entscheiden, wer von uns das Elterngeld bezieht? Meine Frau würde weiterhin an der Universität wegen Elternzeit beurlaubt bleiben und Hartz4 beziehen, bei mir würde sich aber nichts ändern. Ich studiere und arbeite nebenbei. Vielen Dank im Voraus.
von imeral am 06.09.2014, 03:13