Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit dem 1.9. im Beschäftigungsverbot. Ich habe nun folgende Frage: Ich habe einen Sockelvertrag von 30 Stunden. Im August habe ich aber mit meiner Chefin ausgemacht und auch schriftlich festgehalten, dass ich von September bis Dezember 35 Stunden arbeite. Nun habe ich bisher auch immer den Lohn für 35 Stunden erhalten. Ist das korrekt, oder muss ich damit rechnen, dass es mir früher oder später wieder abgezogen wird, weil ich nur Anspruch auf Lohn für 30 Stunden habe? Mit freundlichem Gruß Zaubermädchen
von Zaubermädchen am 15.10.2014, 12:55