Sehr geehrte Frau Bader, ich habe jetzt tagelang das Internet durchsucht und nichts genaues gefunden. Ich hoffe sie können mir weiter helfen. Ich bin Vollzeit unbefristet versicherungspflichtig im Öffentlichen Dienst angestellt. Nebenberuflich bin ich selbständige Handelsvertreterin bei Tupperware was meinem AG auch bekannt ist. Ich bin derzeit in der 36. SSW und befinde mich seit kurzem im Mutterschutz. Das ich bis zur Entbindung nebenbei arbeiten darf ist mir bekannt. Aber wie sieht es die acht Wochen nach der Geburt aus? Gilt das absolute Beschäftigungsverbot nur für ein Angestelltenverhältnis oder bezieht es sich auch auf meine geringfügige selbständige Tätigkeit? Im Mutterschutzgesetz ist ja immer nur die Rede davon, das ein Arbeitgeber seine Angestellte während dieser Zeit nicht beschäftigen darf. Als selbständige im Nebenberuf bin ich ja mein eigener Arbeitgeber und es steht ja überall, das die Mutterschutzfristen bei selbständigen nicht gelten. Gilt das auch bei geringfügig selbständigen? Hat mein Arbeitgeber aus meiner versicherungspflichtigen Tätigkeit einen Kündigungsgrund, wenn ich innerhalb der acht Wochen nach der Entbindung geringfügig selbständig arbeite? Vielen Dank schon mal im Voraus Viele Grüße
von inga201182 am 19.08.2015, 11:49