Hallo Frau Bader, in http://www.rund-ums-baby.de/recht/Antrag-auf-50-Stelle-im-2-Jahr-der-Elternzeit_117732.htm hatten Sie schon geschrieben, dass ich bis zu 30 Stunden selbständig arbeiten kann, während mein Vollzeitarbeitsvertrag ruht. Geht es auch, dass ich die selbständige Tätigkeit bei dem gleichen Arbeitgeber ausübe, weil dieser während meiner Elternzeit einige dringende Aufgaben für mich hat und ich diese über mein bestehendes nebenberufliches Gewerbe abrechnen möchte? Oder geht es beim gleichen Arbeitgeber nur mit einem Vertrag, der sozialabgabenpflichtig ist? Ich habe im Internet gelesen, dass man parallel beim gleichen Arbeitgeber einen 401-Stunden-Job machen kann, aber zu Selbständigkeit in diesem Fall finde ich nichts. Liebe Grüße LisaF
von lisaf am 28.01.2015, 12:42