Frage: Schwangerschaft und nachtdienst

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Kinder und habe in beiden ss ab ca 6. Monat ein BV bekommen weil ich als krankenschwester in einer forensichen station gearbeitet habe. nun bin ich aufgrund auf einer Station für Drogenentzug als Nachtwache tätig.reine "Nachtwachen vertäge" gibt es bei uns nicht mehr.dh.Ich habe einen Vertrag der die stunden und tagewoche bestimmt.meine Abteilungsleitung weiß das ich aufgrund der Kinderbetreuung nur nachts arbeiten kann und so werde ich auch nur eingesetzt. wir planen ein weiteres Kind und ich Frage mich was dann wäre.Ich kenne die Gesetztestexte zur Nachtarbeit und habe in vielen Foren ähnliches gelesen.oft liest man das die ein Bv bekommen hätten.Wer erteilt das denn dann? Der AG oder der Arzt. Könnte der AG michtrotz dieser Vereinbarungen zwingen am Tag zu arbeiten,weil das ist schlicht nicht möglich und das weiß er ja und hat deswegen auch noch auf diese Stelle gesetzt. Könnte ich es ablehnen wenn er dies fordert ( streng genommen ist Kinderbetreuung ja mein problem).aber andererseits ist er darüber informiert und einverstanden. Ich habe einfach Angst das er sagen kann: ich darf dich nachts nicht beschäftigen, dein alternativer Arbeitsplatz ist jetzt im tagesdienst, wenn du das nicht annimmst ist es verweigert. Eine Erklärung für Freiwilligkeit im Nachtdienst zu bleiben kommt nicht in frage ,da auch PsychKg mit Polizei und co Eintreffen. was raten Sie mir. freundliche Grüsse

von ohne benutzernamen am 13.08.2017, 22:01



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Hallo, wenn in Ihrem Vertrag nichts von Nachtschicht steht, darf der Ag Sie auch tagsüber einsetzen - muss er sogar. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.08.2017



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Deine Angst ist berechtigt... ich rate Dir Kinderbetreuung zu organisieren vor der nächsten Schwangerschaft oder einen Arbeitsvertrag zu beschaffen indem die ausschließliche Nachtarbeit vereinbart ist. Fakt ist der Ag darf Dich nachts nicht beschäftigen und muss Dir einen sicheren Arbeitsplatz am Tag suchen. Kannst Du wegen der fehlenden Kinderbetreuung Deinen Vertrag nicht erfüllen musst Du kündigen oder Dich kündigen lassen... wäre bei Arbeitsverweigerung ja vermutlich schnell der Fall. Vielleicht hast Du aber ja auch einen netten AG der Dich bezahlt oder unbezahlt freistellt??? (Ich spreche bewusst nicht vom BV und der Umlage.) Echt ne verzwickte Situation bei Dir und gut, dass Du dich vorher informierst. Bei den jetzigen Fakten kommt nur der AG bei einem BV in Frage, der FA wäre nicht zuständig. Vielleicht hast Du Glück und es werden 7 Frauen vor Dir schwanger und er hat dann keinen Ersatzarbeitsplatz mehr... aber verlassen solltest Du dich nicht darauf. Lg

Mitglied inaktiv - 13.08.2017, 22:19



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz, den musst du durchsetzen und dann bereit sein den Ersatzarbeitsplatz bei Tag anzutreten. Es wäre gut, wenn die Kinderbetreuung zuerst geregelt wäre, bevor die nächste Schwangerschaft eintritt.

Mitglied inaktiv - 14.08.2017, 08:13



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Die Pflegepersonal abdecken muss mein mann arbeitet in einer uni klinik die eigenene uni kita öffnet um 6:30 mein mann arbeitet ab6:00. Abends das gleiche Spiel schließt um 20.30 schicht ende 21:00. Wundern wir uns wirklich das niemand in dem Bereich mehr arbeiten will?

von sterntaler82 am 14.08.2017, 08:37



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Danke schon mal für eure Antworten. Im kindergarten wären beide dann schon,ABER es ist einfach so, dass ich dieser a) erst ab 7:30 öffnet b) mein Mann keine deutlich früher zur Arbeit muss und Ausentermine einfach meist länger als 16:30 ( kita schluss) arbeitet. dabin abgesehen,selbst wenn es das gibt- wer möchte sein Kind bis 20 uhr oder langer im kindergarten lassen. Irgendwo hört es auch auf. Ich arbeite im öffentlichen Dienst,heißt kündigen wäre sehr dumm.Ich wär vor den ss sehr fleißig -Schichten für Schichten übernommen, kein meckern oder sonst was.hab alles ohne zucken gemacht.da schenkt einen auch keiner was. man wundert sich immer das die Leute keine oder spät kinder bekommen.aber der Job wird einem ja auch als das wichtigste der Welt vermittelt. für mich ist er Mittel zum Zweck und habe deshalb auch Probleme damit mir meine oder unsere Familienplanung von hin " diktieren" zu lassen. Wie gesagt: am Ende dankt es einen eh keiner

von ohne benutzernamen am 14.08.2017, 13:48



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Geld ohne Leistung / Arbeitsbereitschaft gibt es aber nicht, da wäre doch zu hoffen, der AG stimmt der unbezahlten Freistellung bis regulärem Mutterschutz zu. Wäre es Dir ja vermutlich wert, Arbeitsplatz gesichert, keine Kündigung.

Mitglied inaktiv - 14.08.2017, 13:59



Antwort auf: Schwangerschaft und nachtdienst

Dann kann doch der AG immer noch deine Arbeitsleistung tagsüber für die Zeiten während die Kinder betreut sind, durchaus in Anspruch nehmen. Bürojobs sind nicht immer im Schichtbetrieb nötig. Das sollte doch außer Frage stehen, dass du für das Gehalt Arbeit leistest - und hier geht es um eine Rechtsberatung, nicht darum ob du dich vorher verausgabt hast und ob dir etwa jemand die Familienplanung "diktiert". Die Planung liegt allein in eurer Verantwortung. Ein Recht auf Gehalt ohne auch was dafür zu tun, hat prinzipiell keine Schwangere. Es hört sich ein bißchen so an, als wollest du frühere Leistung "aufrechnen"... Das ist aber kein Argument.

Mitglied inaktiv - 14.08.2017, 14:39



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