Frage: Schwangerschaft Kollegin / BV

Das ist eher eine generelle Frage. Ich habe eine Kollegin, die seit dem 1.11.2016 aus der Elternzeit und auch aus der Teilzeit wieder da ist. Sie arbeitet nun wieder Vollzeit. Gestern teilte sie uns mit, daß sie wieder schwanger ist und "nur" noch 6 Stunden am Tag arbeiten kann, da sie ein individuelles Beschäftigungsverbot hat. Soweit so gut. Nun hatte mich aber sowieso gewundert wie sie die 40 Stunden arbeitet, da ich über eine gemeinsame Bekannte gehört habe, daß sie nur einen Betreuungsplatz für 35 Stunden hat. Natürlich möchte ich ihr nichts unterstellen und im Grunde stört es mich auch nicht, aber ich hätte doch gern gewusst, ob der AG oder sogar die KK in so einem Fall ein Nachweis über die Betreuung verlangen kann und wenn ja in welcher Form. Ich meine die restlichen Stunden könnten ja auch innerhalb der Familie aufgefangen werden, zumal es ja nur ein so kurzer Zeitraum ist. Start Mutterschutz wäre wohl ca. Mitte März. Da ich vor zwei Jahren ebenfalls ein individuelles BV hatte, habe ich mich damit ein bißchen beschäftigt und ich lese hier dazu immer von Sozialbetrug o.ä., aber ist das wirklich auch im juristischen Sinne so und demnach strafbar, oder lediglich eine moralische Frage.

Mitglied inaktiv - 10.11.2016, 22:06



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Hallo, Ansatz ist doch erst einmal die Frage, ob die Tätigkeit so anstrengend ist, dass das teilweise BV gerechtfertigt ist. Wenn nein, kann der AG das BV anzweifeln - Sie nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2016



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Ich werde auch 40 Stunden auf Arbeit gehen (06:30-15 Uhr). Der Papa bringt das Kind 08:30 / 09:00 Uhr in die Kita und ich werde es 15:05 Uhr abholen... Frage damit beantwortet? :-)

Mitglied inaktiv - 10.11.2016, 22:12



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Ja und nein :-) So könnte das bei ihr ja auch geregelt sein, aber da Du (wahrscheinlich) nicht schwanger bist und auch kein BV deshalb hast, nur bedingt vergleichbar. Die zeitliche Abfolge bei meiner Kollegin hat schon einen Beigeschmack. Ich würde gern wissen, ob und in welcher Form man in dem Fall die Betreuung nachweisen muss und ob das tatsächlich ggfls. ein strafbarer Sozialbetrug ist.

Mitglied inaktiv - 10.11.2016, 22:22



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

In dem Fall wäre das anteilige Beschäftigungsverbot zu hinterfragen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - AU - ist es so gesetzlich geregelt, dass man nur dann Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, wenn die Krankheit der einzige(!) Grund für das Fernbleiben ist. Der AG hat beim Beschäftigungsverbot das Recht, dieses anteilige BV von einem zweiten Arzt bestätigen zu lassen, dabei hat die Schwangere freie Arztwahl. Die Kosten trägt der AG. Der AG darf auch die Auskunft vom Arzt verlangen, ob für die Entscheidung für das BV bestimmte Arbeitbedingungen zugrunde gelegt wurden und wenn ja welche. Diese Auskünfte unterliegen nicht der Schweigepflicht und müssen gegeben werden. Man kann die Schwangere auch direkt darauf ansprechen, ob sie denn auch für 40 Std. die Woche tatsächlich einsatzbereit/abkömmlich wäre, wenn theoretisch das BV entfallen würde. Schlimmstenfalls kann es passieren, dass das BV zurückgezogen wird und die Schwangere Vollzeit arbeiten muss. Dass es zu einer Anzeige wegen Betrugs kommt, ist unwahrscheinlich.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 07:35



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Wenn es sich tatsächlich und nachweislich um ein Gefälligkeitsattest handelt, dann wäre das nach StGB 279 eine strafbare Handlung "Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse".

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 07:38



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Hallo, die Betreuungszeiten haben erstmal nichts mit dem BV zu tun. Wir haben z.B. hier auch eine Kollegin mit Teil - BV bei Vollzeitstelle (absolut berechtigt wegen Problemen mit der Schwangerschaft ...). Sie hat vom Kiga auch nur 25 Stunden Betreuung die Woche - aber Mittags übernimmt immer die Oma. Nichts zu beanstanden. Irgendwie klingt der Post etwas "neidisch" ... sorry.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 08:48



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Es ist mir schon klar, daß beides erstmal nicht voneinander abhängig ist und wie ich bereits 2x gesagt habe, kann ihre Betreuung ja auch innerhalb der Familie geregelt sein. Aufgrund der zeitlichen Abfolge könnte man aber an "Absicht" denken und deshalb meine Frage nach der Form des Nachweises und der eventuellen juristischen Folgen. Diese Fragen hast Du leider nicht beantwortet. Ich habe weder vor meine Kollegin anzuschwärzen noch "gönne" ich ihr das nicht, sie ist ja nicht meine Vertretung oder sowas. Aber ich kann den Unmut ihrer direkten Kollegen verstehen. Es ist schon lustig, das hier Menschen, die nach dem Beschäftigungsverbot fragen, oft als Betrüger hingestellt werden und die, die nach einem Nachweis fragen neidisch sind.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 09:47



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Es ist doch ganz einfach - es steht den Kollegen nicht zu, nach einem Nachweis zu fragen. Das kann und darf ggf. nur der Chef - und das auch nicht für die Betreuung des Kindes. Und wenn Kollegen von sich aus sowas anfragen, dann spricht das Bände für die Beziehung der Kollegen untereinander. Daher juristisch beantwortet: 1. Nein, die Kollegen dürften keinen Nachweis über die Betreuung des Kindes verlabgen. 2. Der Chef kann das BV überprüfen lassen - notfalls durch Verlangen einer amtsärztlichen Bestätigung. 3. Der Chef darf keinen Nachweis über die Kinderbetreuung verlangen. Wie das organisiert ist, ist Privatsache des Arbeitnehmers und geht des Chef nichts an (Ausnahme, wenn der Chef z.B. Zuschüsse zum Kiga zahlt).

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 10:08



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Finde das auch super. Hat nix mit Neid zu tun sondern Gleichberechtigung. EIne Frau ohne BV hat ohne Betreuung keine Chance Einkommen zu erzielen, wieso soll sich eine mit BV ohne Betreuung Einkommen erschleichen können? Omas und Co zählen natürlich auch, wenn sie das bestätigen und die Konsequenzen tragen, wenn das Gegenteil rauskommt.

von Sternenschnuppe am 11.11.2016, 12:21



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Bin mir noch garnicht so sicher wie ich das finde. Wenn es alles berechtigt ist, ist das kein Problem, aber bei "Absicht" ist das den Kollegen gegenüber schon unfair. Keine Ahnung was da stimmt, momentan schlägt ihr nur ein rauher Wind entgegen, was auch nicht gut ist. Ein Gegenbeweis ist ja auch nicht so einfach, denn dann müsste ja ein Arzt wirklich bewusst betrügen und ich kann mir nicht vorstellen, das das wirklich so oft vorkommt. Vielleicht bin ich da aber auch zu optimistisch. Zudem müsste ein anderer Arzt das Gegenteil sagen und dann wäre ja immer noch "Aussage gegen Aussage", wenn man das hier so nennen kann. Wie will eine KK das denn überprüfen?

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 12:53



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Wenn ein weiterer Arzt das BV des ersten Arztes nicht bestätigt, kann man von der Schwangeren verlangen, dass sie 40 Std. arbeitet wie vertraglich vereinbart. Man kann das auch vor Gericht entscheiden lassen.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 13:11



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Bist du die Chefin? Als Kollegin geht es dich NIX an. Selbst wenn die Betreuung jetzt nachweislich nicht gesichert ist: Wenn sie kein BV hätte, müsste sie eben ein Kindermädchen o.ä. für die fehlenden Stunden nehmen. So hat sie eben Glück gehabt. Carow

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 14:11



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Es kommt darauf an, was für ein Arzt sich als 2. Meinungen gegen ein BV ausspricht. Wenn es kein Amtsarzt ist, dann stehen 2 Meinungen gegeneinander und es muss ggf. durch einen Obergutachter entschieden werden. Stellt ein Amtsarzt fest, dass ein BV ausscheidet, dann gilt das zunächst erstmal als zutreffend. Die Meinung des Amtsarztes muss dann ggf. gerichtlich angefochten werden. Dann gibt es ein gerichtliches Verfahren. Meistens zunächst im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes mit anschließendem Hauptverfahren.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 14:22



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

ob die Schwangere das ganze Prozedere über sich ergehen lassen will oder einfach einlenkt. Aber allein schon eine solche Anfechtung wird dazu führen, dass der Frauenarzt beim nächsten BV vorsichtiger ist.Vor allem wenn er ahnt, dass der Frau nichts fehlt außer die Kinderbetreuung.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 14:28



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Hallo, die Kontrolle durch die Krankenkassen finde ich auch richtig und leider notwendig. In den letzten Jahren hat es sich leider wohl rumgesprochen, dass ein BV eine prima Möglichkeit ist, daheim zu bleiben und trotzdem Geld zu bekommen. Viele FA haben wohl viel zu lasch die BV ausgestellt. Wenn eine Frau medizinisch nichts zu verbregen hat, dann ist die Kontrolle ja auch kein Problem.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 14:38



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Dich wöllt ich als Kollegin nicht haben wollen. Meine Kinder hatten immer nur einen 30h Vertrag und ich war trotzdem Vollzeit arbeiten. Gibt ja auch Familie, Freunde und den Partner...

von Colien07022004 am 11.11.2016, 15:23



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

Ich habe nun bereits mehrfach gesagt, daß ich ihr nichts unterstellen möchte und ihre Stunden auch innerhalb der Familie aufgefangen werden könnten. Ich möchte und werde meine Kollegin nicht anschwärzen und ich habe auch niemandem in der Firma davon erzählt. Deshalb verstehe Deine Aussage nicht und finde so spitze Bemerkungen komplett überflüssig. Ich bin nicht die Chefin oder sonst wie eine Vorgesetzt, sondern wollte lediglich eine juristische Info darüber, ob es sich um einen strafrechtlich relevanten Vorgang handelt, wenn sie das BV nur hat, um das volle Geld zu bekommen, aber theoretisch garnicht könnte, da die Betreuung nicht da ist. Nebenbei bemerkt wäre das vielleicht auch eine abschreckende Info für Frauen, die soetwas vorhaben.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 17:42



Antwort auf: Schwangerschaft Kollegin / BV

- ja strafrechtlich relevant. Und die Frage ist ja berechtigt.

Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 18:00



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Erneute Schwangerschaft während TZ-Arbeit in EZ

Guten Tag Frau Bader, ich bin Angestellte Zahnärztin. Während meiner ersten Schwangerschaft und der Stillzeit befand ich mich im Beschäftigungsverbot. Im Anschluss habe ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht um während dieser in Teilzeit zu arbeiten (zuvor Vollzeit beschäftigt). Ich beginne zunächst stundenweise wieder zu arbeiten mit langsamer ...


Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...