Frage:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Hallo Frau Bader,
Momentan bin ich etwas ratlos,
Am 8.8.2015 kam meine Tochter zur welt,ich habe ein jahr elternzeit beantragt. Und nun bin ich erneut schwanger und noch ziemlich am Anfang und der errechnete Termin ist ende Dezember
Nun bekomme ich noch bis Juli elterngeld wie läuft das dann danach ab ?
Denn ich habe auch keinen arbeitgeber da der Vertrag letztes jahr ausgelaufen ist
Mit freundlichen grüßen mlen
von
Mlen
am 24.04.2016, 09:41
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Hallo,
ohne AG keine EZ.
Sie bekommen trotzdem EG - berechnet nach dem Verdienst der letzen 12 Mo vor der Geburt. Ausgenommen werden Mo., in denen Sie MG o EG bekommen haben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.04.2016
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Wichtigste Fragen sind : Hast Du ab August Kinderbetreuung und kannst mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten und / oder bist Du verheiratet ?
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2016, 09:57
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Hallo ich bin nicht verheiratet und habe auch keine kinderbetreuung (meine Mutter würde sich bereit erklären aufzupassen) müsste erstmal ne stelle finden
LG
von
Mlen
am 24.04.2016, 10:56
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Würde sie denn so viel betreuen, dass Du mindestens 15 Stunden die Woche arbeiten kannst ? Wenn sie das schriftlich bestätigt , dann kannst Du ALG1 beantragen in Höhe der Stunden die Du arbeiten kannst. Musst damit rechnen gleich einen Kurs oder sowas zu bekommen.
Dann wärest Du weiterhin beitragsfrei krankenversichert.
Musst Dich bis spätestens 08.05. beim Arbeitsamt melden.
Geht das nicht, dann gibt es kein ALG1 und Dein Partner ist für Euch zuständig, inklusive Krankenkassenbeiträge.
Was verdient er denn netto ? Ergänzend geht dann vielleicht H4, Kindergeldzuschlag oder Wohngeld.
Je nachdem was er verdient.
Fürs Elterngeld machst Du nicht so viel Verlust, da nur September und Oktober mit 0€ in die Berechnung gehen.
Der Rest wird durch Lohn vor Kind 1 genommen.
Aber bis zum Elterngeld dauert es ja noch etwas.
Oder heiraten :-)
Durch die LSK 3 hat Dein Partner mehr netto und Du kannst Dich beitragsfrei familienversichert. Das können zusammen im Monat über 500€ Ersparnis sein.
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2016, 12:16
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Danke :) also melde mich mich am 8.5 auf dem Arbeitsamt und von meiner Mutter aus ist es kein Problem ich hoffe nur dass jemand ne schwangere einstellt .
Mein Freund hat kein festes Gehalt da er selbstständig arbeitet im Gebrauchtwagenhandel unD nur verdient wenn auch ein Auto weggeht
LG
von
Mlen
am 24.04.2016, 12:55
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Ja. Dann beim Amt melden.
Dein Freund muss ja eine Lohnsteuererklärung machen, dann weiss er was er durchschnittlich verdient.
Das würde ein Amt dann sehen wollen.
Über das Arbeitsamt bist Du aber auch dann wieder beitragsfrei krankenversichert.
Mutterschutzlohn gibt es dann in Höhe des Krankengeldes, danach Elterngeld.
Wenn ihr es Euch leisten könnt, dann splitte das Elterngeld auf zwei Jahre.
Elterngeldzahlung = Krankenkasse bleibt frei.
Zeitig um Betreuung dann kümmern.
von
Sternenschnuppe
am 24.04.2016, 13:08
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Ob man dich schwanger einstellt oder nicht ist nicht Dein Problem. Dein Wille arbeiten zu wollen und eben wegen Kinderbetreuung durch Oma ist das entscheidende. Nur das zählt.
Mitglied inaktiv - 24.04.2016, 13:55
Antwort auf:
Schwanger während einjähriger elternzeit,wie bezieht es sich aufs elterngeld
Vielen Dank für die Antwort
D.h also sobald ich entbunden habe gehe ich acht Wochen später wieder arbeiten? Sofern ich etwas finde was ich sehr hoffe
LG
von
Mlen
am 25.04.2016, 22:10