Frage: Schwanger während Elternzeit

Hallo ich habe einen 3 Monate alten Sohn, der im April 2017 zur Welt kam. Nun ist es so, dass mein Mann und ich gerne eine Geschwisterchen für unseren kleinen hätten. Ist jetzt zwar noch etwas früh, aber ganz so groß soll der Altersunterschied eben nicht sein. Jetzt zur meiner Frage, meine Elternzeit geht bis Ende April 2018. Vor der Schwangerschaft habe ich eine 100% Stelle gehabt, bin mit Bekanntgabe der ss direkt ins Beschäftigungsverbot gegangen, da ich als OP-Schwester arbeite. Mal angenommen ich würde kurz vor Ende der Elternzeit wieder schwanger werden, wie würde es dann finanziell aussehen. Also bis Ende April bekomme ich ja das Elterngeld und was danach? Und wie würde sich das neue Elterngeld berechnen? Vielen Dank schonmal

von Sunshiine am 01.08.2017, 15:05



Antwort auf: Schwanger während Elternzeit

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.08.2017



Antwort auf: Schwanger während Elternzeit

Das kommt darauf an was du im April arbeiten kannst. Steigst du in VZ ein, dann eben VZ-Gehalt. kannst du nur TZ arbeiten, dann eben TZ-Gehalt. Wobei es dann - sei mir nicht böse - besser gewesen wäre nicht nur ein Jahr EZ zu melden sondern mindestens 2 Jahre. Der AG muss nämlich der Verlängerung der EZ nicht zustimmen. heißt auch, kannst du gar nicht arbeiten weil keine Kinderbetreuung, dann hast du ein Problem. dann musst du nämlich im schlechtesten Fall kündigen wenn er nicht verlängert. Schwanger oder nicht ist da dann völlig egal. Davon ab, in einem BV bekommst du das was du auch ohne dieses bekommen würdest - heißt also das was du im April leisten kannst/willst ist maßgeblich solltest du dann wieder schwanger sein. Allerdings muss dir dein AG nicht wieder ein BV geben, er kann dich auch woanders einsetzen. Und das MUSS er seit neusten auch erst prüfen, so leicht werden BV nicht mehr ausgestellt. Solltest Du dann keine Kinderbetreuung haben für VZ -was die KK durchaus nachprüft - hättest du dann auch ein Problem. Elterngeld2 wird dann danach berechnet was du in den 12 Monaten vor erneuten Bezug an Einkommen hattest, ausgeklammert wird dabei das erste Jahr EG-Bezug und Mutterschutzzeiten.

Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 16:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal...


Führungszeugnis während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin in Elternzeit und mein Arbeitgeber verlangt von mir ein neues Führungszeugnis (während der Elternzeit). Kann er dies machen oder bin ich erst nach Ende der Elternzeit mit Wiederaufnahme meiner Tätigkeit dazu verpflichtet?    Mit freundlichen Grüßen Nadiya


Elternzeit 2. Kind während Elternzeit 1.Kind

Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15  ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi...


selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist...


Befristeter Vertrag läuft aus während Elternzeit mit EGbezug

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind (nun 10m alt). Heute habe ich bemerkt, dass mir beim Beantragen des EGs und der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe angegeben, dass mein AV unbefristet sei (so wie bei der ersten ss, damals anderer AG), nun ist dem aber gar nicht so und mein Vertrag...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


BV während Elternzeit ausgestellt

Hallo, schon mal vielen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden kann  Meine Ärztin stellte mir heute wegen vorzeitiger Wehen ein BV ab heute aus. Allerdings befinde ich mich aktuell noch in EZ für Kind 1. Unser Sohn wird im Mai 1 Jahr, bis dahin war EZ beantragt  Dass ich die Elternzeit jetzt nicht für das BV beenden kann ist klar, jedo...


Urlaub während Elternzeit

Hallo Frau Bader,  hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin 


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...