Frage: Schwanger während Elternzeit

Liebe Frau Bader, noch befinde ich mich zwar ganz am "kritischen" Anfang der Schwangerschaft, dennoch mache ich mir Gedanken über die Zukunft. Aktuell befinde ich mich in Elternzeit, mein Sohn ist gerade 1 Jahr alt geworden, für ihn habe ich 2 Jahre Elternzeit genommen. Kind Nummer 2 wird im Januar 2016 geboren. Nun habe ich gelesen, dass es zulässig sei, in diesem Fall die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Zu wann müsste ich das machen? Und: Ich las, dass die vorzeitige Beendigung unzulässig sei, wenn es einem "nur" um die Zuzahlung zum Mutterschaftsgeld ginge. Ist das nicht automatisch so? Mein Arbeitgeber hat meine Stelle befristet neu besetzt, ich werde während der aktuellen Schwangerschaft nicht ad hoc wieder arbeiten können - zumal ich auch keine Betreuung für meinen Sohn habe. Eine letzte Frage: Wie verhält es sich mit dem Elterngeld für Kind 2? Bekomme ich den Mindestsatz oder werden auch weiter zurückliegende Monate vor Schwangerschaft 1 in die Berechnung einfließen? Im Internet fand ich dazu widersprüchliche Aussagen. Tausend Dank vorab! Es ist wirklich toll, dass Sie Ihr Wissen hier zur Verfügung stellen! Viele Grüße

von FroggyMan am 20.05.2015, 06:51



Antwort auf: Schwanger während Elternzeit

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.05.2015



Antwort auf: Schwanger während Elternzeit

Das passt doch von den Zeiten. Man darf nur nicht beenden um ein Beschäftigungsverbot einzureichen. Zum Tag vor neuem Mitterschutz kannst Du beenden und er AG darf auf nicht widersprechen. Wann beginnt der Mutterschutz ? Vom ersten Geb. bis zu diesem Monat zählt nun jeder Monat mit 0€, der Rest zu den 12 Berechnungsmonaten wird vom alten Lohn genommen, da Du da ja noch Elterngeld hattest. Die Summe dann und davon 65% plus 10% Geschwistefbonus.

von Sternenschnuppe am 20.05.2015, 07:53



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Liebe Frau Bader, bereits vor Beginn meiner Elternzeit hatte ich eine selbstständige Nebentätigkeit bei meinen Arbeitgeber gemeldet. Nunmehr führe ich diese Art der Beschäftigung nicht mehr aus und würde gerne einer anderen Art nachgehen. Darf ich die neue Art ohne erneute Genehmigung in meiner Elternzeit weiterführen oder muss diese nochmal...


Führungszeugnis während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Erzieherin in Elternzeit und mein Arbeitgeber verlangt von mir ein neues Führungszeugnis (während der Elternzeit). Kann er dies machen oder bin ich erst nach Ende der Elternzeit mit Wiederaufnahme meiner Tätigkeit dazu verpflichtet?    Mit freundlichen Grüßen Nadiya


Elternzeit 2. Kind während Elternzeit 1.Kind

Hallo, ich bin als Vater gerade in Elternzeit. Ich habe 3 Jahre EZ beim AG eingereicht und arbeite gerade in Teilzeit. Im Lebensmonat 25 von Kind 1 erwarten wir unser 2. Kind. Für das 2. Kind möchte ich auch Elternzeit nehmen: LM 1, LM 5, LM 10-15  ohne zu arbeiten mit Elterngeldbezug. Die Monate dazwischen mit arbeiten in Teilzeit, ab LM 16 wi...


selbstständige Nebentätigkeit während Elternzeit

Guten Morgen Frau Bader, ich bin aktuell im zweiten Elternzeitjahr und dieses ohne Elterngeld. Nunmehr möchte ich gerne einer selbstständigen Tätigkeit im Kleingewerbe nachgehen. Auf wieviel Arbeitststunden ist diese Tätigkeit begrenzt? Gibt es hier auch nur ein max. an Verdienst? Muss der Verdienst auch dem Arbeitgeber gemeldet werden? Was ist...


Befristeter Vertrag läuft aus während Elternzeit mit EGbezug

Hallo Frau Bader, Ich befinde mich gerade in der Elternzeit mit unserem zweiten Kind (nun 10m alt). Heute habe ich bemerkt, dass mir beim Beantragen des EGs und der Elternzeit ein Fehler unterlaufen ist. Ich habe angegeben, dass mein AV unbefristet sei (so wie bei der ersten ss, damals anderer AG), nun ist dem aber gar nicht so und mein Vertrag...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


BV während Elternzeit ausgestellt

Hallo, schon mal vielen Dank, dass ich meine Frage hier loswerden kann  Meine Ärztin stellte mir heute wegen vorzeitiger Wehen ein BV ab heute aus. Allerdings befinde ich mich aktuell noch in EZ für Kind 1. Unser Sohn wird im Mai 1 Jahr, bis dahin war EZ beantragt  Dass ich die Elternzeit jetzt nicht für das BV beenden kann ist klar, jedo...


Urlaub während Elternzeit

Hallo Frau Bader,  hat man während der Elternzeit einen Urlaubsanspruch? Ich habe drei Jahre Elternzeit die im Juni zuende gehen. vielen Dank für Ihre Antwort Jasmin 


Betrieb während Elternzeit eingestellt, keine Kündigung erhalten

Hallo Frau Bader, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und alle Mitarbeiter sind schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr.  Anfang August endet meine Elternzeit. Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat –...