Schwanger und arbeitslos - Klärung der Gelder...

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger und arbeitslos - Klärung der Gelder...

Guten Tag Frau Bader, ich bin nun in der 3. Woche schwanger. Leider bin ich ab dem 01.07.16 arbeitslos. Ich bin zahnmedizinische Prophylaxeassistentin und darf als Schwangere nicht mehr in meinem Beruf am Patienten arbeiten. Hier nun meine Fragen: 1. Bekomme ich jetzt noch Arbeitslosengeld? 2. Wird für das Mutterschutzgeld dann nur 60% vom Arbeitslosengeld sein? 3. Muss ich mich für andere/ nicht erlernte Berufe bewerben? 4. Soll ich einen neuen Job anfangen, ohne meinem neuen Arbeitgeber von der Schwwangerschaft zu erzählen um "normalen Lohn" zu erhalten? Es wäre sehr lieb, wenn Sie mir bei meinen Fragen behilflich sein könnten. Lieben Gruß Biene

von Biene4283 am 28.06.2016, 09:02



Antwort auf: Schwanger und arbeitslos - Klärung der Gelder...

Hallo, 1. Ihr zukünftiger AG kann Sie ja auch am Empfang unterbringen - dafür gilt das BV nicht 2. Das Arbeitslosengeld zählt 0 € 3. Nein 4. Klar Viele Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.06.2016



Antwort auf: Schwanger und arbeitslos - Klärung der Gelder...

Das ALG1 hast Du ja schon beantragt sicherlich. Sage nix und schaue dass Du Arbeit bekommst. Auch branchenfremd. Jeder Euro Einkommen zählt nun für das Elterngeld. Bei Vorstellungsgesprächen musst Du nix sagen wenn Du in dem Job auch arbeiten kannst. Bei einem BV gibt es ein Hin und her mit den Ämtern. Da Du keinen Job mehr hast bei dem es ausgesprochen werden muss ab 01.07. benötigst Du auch keines. Gehe davon aus Du meinst 5. Woche :-)

von Sternenschnuppe am 28.06.2016, 09:06



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