Guten Tag Fr. Bader,
ich bin verbeamtete Lehrerin in BW und an eine Privatschule beurlaubt. Ich befinde mich in Elternzeit (1. Kind jetzt 2 Jahre alt) und bin schwanger, ET ist 7.3.16, Beginn Mutterschutz wäre 25.1.16 (Montag), Ende dann 2.5.16.
In Foren und von Bekannten habe ich unterschiedliche Auffassungen bzgl. Fortzahlung Bezüge/Mutterschaftsgeld gehört, was stimmt nun?
1. Antrag auf Ende Elternzeit 1 Tag vor Mutterschutzbeginn (also Sonntag, 24.1.?) einreichen, dann bekommt man für die gesamte Mutterschutzzeit die alte Besoldung (ich war 100% beschäftigt bis Juli 2013). Kann der AG das ablehnen?
2. Mutterschaftsgeld in Höhe von 13Euro/Tag kann bei der Mutterschaftsstelle für Beamte, die in Elternzeit erneut schwanger sind, beantragt werden?
Danke für eine Antwort!
von
märzkind
am 16.07.2015, 12:30
Antwort auf:
Schwanger und ET während Elternzeit als Beamtin, welches Geld steht mir zu?
Hallo,
als Beamte ist das mit dem MG mau. Also 1. EZ beenden u dann Bezüge bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2015
Antwort auf:
Schwanger und ET während Elternzeit als Beamtin, welches Geld steht mir zu?
Als Beamte ist man regelmäßig privat versichert und bekommt bei regulärem KK-Vertrag kein Mutterschaftsgeld....
Aber Plan 1 stimmt!
Die Elternzeit kann zum Beginn des neuen Mutterschutz beendet werden. Die Mitteilung dazu muss schriftlich erfolgen. Sie kann aber durchaus auch deutlich vor dem Beginn eingereicht werden. Hat den Vorteil, dass die Besoldungsstelle evtl noch vor dem MuSchu reagieren und das Geld zeitig zahlen kann!
Wenn der MuSchu Ende Januar beginnt, würd ich zusehen, dass die Mitteilung (über die Dienststelle) vor dem 10.12. bei der Besoldungsstelle ist (dann könnte Ende Dezember das Geld für Januar auf dem Konto sein...)
Das Ende der Elternzeit ist der Tag vor dem Beginn des MuSchu. Also Endet die EZ am 24.01.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.07.2015, 16:38
Antwort auf:
Schwanger und ET während Elternzeit als Beamtin, welches Geld steht mir zu?
Danke für die Antwort, trotzdem noch eine Rückfrage: bin KV familienversichert über Ehemann, ändert das was? Gibt es einen Paragraphen o.ä. auf den ich mich beziehen kann ?
von
märzkind
am 24.07.2015, 12:39