Hallo ,Frau Bader ich bin seit August 2016 Arbeitssuchend und bin jetzt schwanger geworden.
Nun meine Frage wenn ich das der Agentur für Arbeit erzähle kann ich weiterhin Geld beziehen oder wie läuft das ab? bis Juli 2017 habe ich noch Anspruch auf Arbeitslosengeld ,was ist danach ?
Und kann ich während der Zeit einen minijob (450€)
Da uns das Geld vorne und hinten nicht reicht
LG Mandy
von
S.mandy
am 07.02.2017, 20:32
Antwort auf:
Schwanger und Arbeitssuchende
Hallo,
Sie sind ja nicht krank, deshalb stehen sie weiter dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.
Sie können also weiter Arbeitslosengeld bekommen. Dieses läuft trotz der Schwangerschaft ganz normal aus, dann stellt sich die Frage, wie es weitergeht. Aber das hat eigentlich nichts mit der Schwangerschaft zu tun.
Zu der Frage vom Nebendienst eine Verlinkung zur offiziellen Seite:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/dienststellen/rdnrw/duisburg/Agentur/Presse/Presseinformationen/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI637225
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.02.2017