Hallo habe eine Frage ich habe noch bis September 2016 elterzeit bin aber nun wieder schwanger wie ist das mit der elterzeit beende ich die vorzeitig beim Arbeitgeber wenn ja wann erst vorm Mutterschutz oder geht das auch früher den dann würde ich automatisch von meinem Arbeitgeber ein Berufsverbot bekommen und das hieße ja das ich bezahlt würde wie vor der Schwangerschaft oder?infolge dessen würde ich ja auch mehr elterngeld bekommen oder bitte um Antwort
von
Katrin110
am 16.06.2015, 11:37
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
Hallo,
Sie können frühestens zum beginn des Mutterschutes die erste EZ beenden
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2015
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
Nur zum Mutterschutz, der andere Gedankengang ist Betrug, da es Dich bevorteilen würde.
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2015, 12:25
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
ist doch kein betrug. man darf die elternzeit beenden, wann man möchte. und wenn mehr geld dabei rauskommt, umso besser, würde ich sagen. :)
von
Sweetmia1
am 16.06.2015, 12:46
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
Nicht um ein BV einzureichen, nur zu einem neuen Mutterschutz.
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2015, 12:50
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Elternzeit-beenden-trotz-Beschaeftigungsverbot_107639.htm
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2015, 12:57
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
Und wie werden dann die letzten zwölf Monate berechnet nit null wegen dem Elterngeld bekomme es zwei Jahre?
von
Katrin110
am 16.06.2015, 13:28
Antwort auf:
Schwanger in der elterzeit
Ab dem ersten Geb. des Vorkindes mit 0€ pro Monat ohne Einkommen.
von
Sternenschnuppe
am 16.06.2015, 13:33