Liebe Frau Bader,
ich befinde mich Anfang des 5. Monats meiner Probezeit und habe heute hielt heute morgen einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Gott sei dank, habe ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag und dieser ist in einer Anstalt des öffentlichen Rechts. An sich könnte ich die Zeit der Probezeit noch warten und es erst danach meinem Arbeitgeber melden, da ich eh erst einmal die gefährliche Frühschwangerschaftszeit abwarten möchte. Aber hat das auch Nachteile nicht sofort dem AG bescheid zu sagen? Bzw. was passiert rein rechtlich, wenn ich innerhalb meiner Probezeit schon die Schwangerschaft verkünde?
Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank und beste Grüße. Ihre Kaschti
von
kaschti
am 05.08.2016, 11:53
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
Sie sind trotz Probezeit unkündbar - trtzdem können Sie noch warten. Viele wollen abwarten, bis die ersten 12 Wochen rum sind.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2016
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Je nachdem was im Vertrag bzgl Probezeit vereinbart ist, könnte man Dir kündigen (meine ich zu wissen).
Wie lange ist die Probezeit? Wenn es nicht mehr lange hin wäre würde ich warten. Ich habe damals bis in der 18 Woche gewartet, da kaum was zu sehen war.
Dir kann von Seiten des AGs nicht passieren, wenn Du die SS verschweigst, allerdings kann der AG Dich auch nicht "schützen" bzw Regelungen für Schwangere einhalten, wenn er nicht weiß, dass Du SS bist.
LG
Peeka
von
peekaboo
am 05.08.2016, 12:19
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Rein rechtlich - sobald du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt gibst, gilt für dich das MuSchG mit Kündigungsschutz, Höchstarbeitszeiten, das Recht auf Freistellung für nötige Vorsorgeuntersuchungen (außer wenn diese in der Freizeit wahrgenommen werden können) und Ausschluß von gefährdenden Tätigkeiten.
Wirtschaftlich gesehen ist es für einen Arbeitgeber "worst case" wenn eine Mitarbeiterin schon in der Probezeit schwanger wird, weil sie kaum eingearbeitet schon wieder ausfällt.
Die Entscheidung liegt in deinem Ermessen, wann du die Schwangerschaft bekannt gibst.
Mitglied inaktiv - 05.08.2016, 12:22
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Chef bei Einstellung gesagt, dass meine Kinderplanung durch ist....
von
peekaboo
am 05.08.2016, 13:18
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit
Hallo,
also, die Probezeit ist für Dich eigentlich damit beendet :-)
Sie läuft nämlich trotz Schwangerschaft ganz normal weiter. Aber man kann nicht mehr gekündigt werden.
Eine Verlängerung auf die Zeit nach der Geburt bzw. Elternzeit ist rechtlich unzulässig.
An Deiner Stelle würde ich dem Chef die Karten auf den Tisch legen und erklären, dass es ein "Unfall" war - nicht geplant aber jetzt nach dem ersten "Schock" doch gerne genommen.
Kommt vermutlich besser, als abzuwarten, ob doch ggf. am Ende der Probezeit noch eine Kündigung kommt (die wegen Schwangerschaft unwirksam wäre). Du möchtest ja schließlich irgendwann wieder zurück - nicht?
Mitglied inaktiv - 05.08.2016, 13:48