Hallo Frau Bader,
ich arbeite am Flughafen in der Gepäckermittlung seit September diesen Jahres in Hamburg. Mein Vertrag ist befristet für ein Jahr geregelt.
Im Vertrag steht nichts über eine Schwangerschaft oder derartiges.
Hab ich einen Kündigungsschutz auch in der Probezeit?
Und hab ich ein Recht auf Elternzeit?
Worauf muss ich bei sowas achten? Muss ich Formulare an Ämter abgeben?
LG hallomeinbaby
von
hallomeinbaby
am 07.11.2014, 19:58
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit bei befristetem Vertrag - Kündigungsschutz?
Hallo,
Sie haben auch in der Probezeit Kü-Schutz, wenn der Vertrag nicht auf die Probezeit befristet ist.
Sie haben einen Anspruch auf EZ; wenn der Vertrag da noch nicht ausgelaufen ist, dann können Sie sich bei der Agentur für Arbeit freistellen lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.11.2014
Antwort auf:
Schwanger in der Probezeit bei befristetem Vertrag - Kündigungsschutz?
Klar hast Du ein Recht auf Elternzeit. Bis zum Ende des Vertrages dann, der läuft dann normal aus.
Eine Verlängerung ist meist unwahrscheinlich, bist ja gar nicht da dann.
Die Probezeit ist somit überstanden, bis zum Ende des Vertrages bist Du unkündbar, solange Du kein Flugzeug klaust oder andere schwere Vergehen passieren.
Welche Ämter meinst Du genau ?
von
Sternenschnuppe
am 07.11.2014, 20:46