Guten Abend Frau Bader, wir benötigen nach vielen unterschiedlichen Aussagen nun jetzt einmal Ihre Hilfe. Unsr Sohn ist Ende 2012 geboren, direkt nach bkannt werden der Schwangerschaft meiner Frau wurde ein Beschäftigungverbot ausgesprochen. Elternzeit hat meine Frau 3 Jahre angegeben, Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Sollte meine Frau jetzt ca. 5-8 Monate bevor die 3 Jahre Elternzeit vorbei sind wieder schwanger sein passiert dann Finanziell und Beruflich was? Gilt das Beschäftigungsverbot automatisch wieder? In der Zeit des Beschäftigungsverbotes wurde meine Frau glaube ich von der Krankenkasse bezahlt, wenn meine Frau jetzt in dem 3. Jahr der Elternzeit schwanger ist zahlt die Krankenkasse dann wieder dieses Geld oder erst dann wenn die Elternzeit vorbei ist? Wie wird das Elterngeld für das 2. Kind gerechnet, da meine Frau ja erst ein Beschäftigungsverbot erhielt und dann 3 Jahre in Elternzeit war? Vielen Dank im voraus..... mfg
von Benny0806 am 17.11.2014, 21:34