Hallo.ich arbeite gerade Teilzeit in Elternzeit(beim selben AG) befristet bis 6.7.16. Am 7.7.16 endet meine EZ und mein VZ Vertrag würde wieder eintreten. Wie würde mein "Gehalt" in einem Beschäftigungsverbot aussehen, wenn ich z.B. im Mai 2016 erneut schwanger werde?würde ich für Mai, Juni TZ Gehalt bekommen und ab Juli wieder vollen Lohn??Auch wenn ich ja die Stelle nicht angetreten habe??? Oder muss ich die VZ Stelle erst angetreten haben um vollen Lohn zu bekommen? Ein BSV tritt in meinem Job auf jeden Fall ein.. Vielen Dank schonmal
von kristin1981 am 22.01.2016, 20:26