Hallo
bin in der Elternzeit schwanger geworden.Elternzeit beende ich im neuen Mutterschutz, das hab ich verstanden
Aber was für Geld muss beantragt werden?
Mutterschaftsgeld bekommt wieviel?
Wie sieht es mit Elterngeld aus,würde ich das bekommen ?
Danke für die Antworten
von
sandra15
am 04.01.2017, 19:11
Antwort auf:
schwanger in Elternzeit
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.01.2017
Antwort auf:
schwanger in Elternzeit
Mutterschaftsgeld musst du bei der Krankenkasse beantragen. Du bekommst 13€ pro Kalendertag. Vom Arbeitgeber gibt es den Zuschuss.
Elterngeld beantragst du bei der Elterngeldkasse. Bei der Höhe kommt es darauf an wie lange du schon in Elternzeit bist und wie alt dein 1. Kind ist. Du bekommst mindestens den Mindestsatz von 300€.
Kindergeld beantragst du bei der Familienkasse bzw. bei deinem Arbeitgeber falls du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist.
Ach so. Und die jetzige Elternzeit beendest du nicht im neuen Mutterschutz (rückwirkend geht das nämlich nicht) sondern bereits vorher zum Beginn des Mutterschutzes.
von
chrissicat
am 05.01.2017, 16:17