Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Hallo Frau Bader, ich habe eine etwas ausführlichere Frage: Meine Tochter wurde am 11.08.2014 geboren. Ich befinde mich in der Elternzeit und werde diese auch noch das dritte Jahr verlängern. Weder mein Mann noch ich haben ein Einkommen. Wir sind ALG 2 Empfänger. Wir planen zum Juni 2017 ein zweites Kind. 1. Was passiert mit der Elternzeit des ersten Kindes? Wird diese dann unterbrochen? Am besten zum Beginn der Mutterschutzfrist des zweiten Kindes, richtig? 2. Wenn dies geschieht, wird der Rest der Elternzeit des ersten Kindes dann an die Elternzeit des zweiten Kindes automatisch rangehangen oder muss ich meinen Arbeitgeber um Zustimmung bitten? Also ich würde dann erst mal wieder für das zweite Kind 2 Jahre Elternzeit nehmen und dann ggf. auch auf drei Jahre verlängern. Muss der AG hier zustimmen oder reicht es, wenn ich ihm sage, dass ich die Elternzeit auf drei Jahre verlängere und anschließend den Rest der Elternzeit meines ersten Kindes nehme? 3. Wenn ich die Elternzeit des ersten Kindes zum Beginn der Mutterschutzfrist unterbreche, bekomme ich ja wieder mein volles Gehalt von vor der Elternzeit (also KK Beitrag + Aufstockung durch den AG), richtig? Da mein Gehalt leicht über dem ALG 2 Bedarf einer dreiköpfigen Familie liegt, würden wir also für diese Zeit des Mutterschutzes kein ALG 2 beziehen, richtig? Mein Mann würde dann die ersten beiden Monate nach der Geburt des zweiten Kindes (also noch während der Mutterschutzfrist) ebenfalls in Elternzeit gehen (Partnermonate). Da wir dann ja kein ALG 2 beziehen würden, würde er auch die 300,- €/Monat bekommen, oder? Ist das alles so richtig, oder könnte das Jobcenter hier irgendetwas anrechnen oder dann auch wieder rückwirkend anrechnen? Habe ich einen Denkfehler irgendwo? ALG 2 wird ja immer zum Anfang des Monats gezahlt und das Mutterschaftsgeld fängt oder endet dann ja ggf. in der Mitte des Monats oder am Ende des Monats (kommt auf den Geburtstermin an). Wird dann hier noch irgendwas vom ALG 2 abgezogen??? Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe. LG stargater

von stargater am 31.01.2016, 11:43



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Hallo, ich habe auch nicht wirklich Verständnis für Ihre Sitation. Rechtlich gilt: Es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2016



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Krass, Du gehst davon aus das dein Mann 2017 immer noch Hartz4 bezieht, plant aber schon das 2te Kind. Das nenne ich mutig. Ansonsten, ja, Du kannst zum neuen Mutterschutz die laufende Elternzeit unterbrechen, bekommst dann Mutterschaftsgeld. Je nachdem wie hoch, fällt dann Hartz4 weg. Und ja, sollte Elternzeit vom ersten Kind übrig bleiben, dann kannst du diese - mit Zustimmung des AG - später nehmen. Fraglich ist aber ob der Ag sein OK gibt. Mindestsatz Elterngeld werdet ihr beide nur 300 € bekommen, habt ja nichts dafür erarbeitet das es höher ausfällt. Ich kann mich irren, aber ich denke, mindestens das Elterngeld deines Mannes würde eh dann bei Hartz4 angerechnet werden, er hat ja noch weniger erarbeitet als Du - die wenigstens noch ein ruhendes Arbeitsverhältnis hat. Fraglich ist eher wie lange das Amt das noch mitmacht wenn ihr beide daheim seit.

Mitglied inaktiv - 31.01.2016, 11:51



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Ich wundere mich hier oft über die Einstellung mancher Leute. Wie kann es vom Amt toleriert werden, dass beide Eltern zu Hause sind und von uns allen finanziert werden, wenn ein Arbeitsplatz vorhanden ist?? Mein Rechtsverständnis sagt mir, dass da einiges schief läuft *kopfschüttel* . Ich gönne es ja jeder Mutter, die volle EZ daheim bleiben zu können, aber NICHT durch staatliche Unterstützung...

von La_Latina am 31.01.2016, 13:18



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Wie abgebrüht kann man bitte sein? Genau wegen so Menschen wie Euch landen Leute in der Schmarozerschublade die wirklich schuldlos ! in H4 fallen. Pfui ! Ihr solltet Euch schämen! Und ich hoffe das Amt durchschaut das asoziale ( google das Wort mal, es trifft auf Euch zu ) Spiel und schiebt dem einen Riegel vor. DU kannst arbeiten und Geld verdienen. Ist Dein Mann eben Hausmann und versorgt die Kinder. Wieso sollen wir alle die arbeiten dafür bezahlen, damit ihr geplant mit den von uns erarbeiteten Steuergeldern Zuhause sitzt ?

von Sternenschnuppe am 31.01.2016, 13:35



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Meine Frage richtet sich an Frau Bader. Eine Expertenmeinung suche ich. PS: lhr kennt weder mich, noch meinen Mann. Ihr wisst nur das, was ich geschrieben habe. Und trotzdem werde ich hier mit üblen Vorurteilen konfrontiert. Was nächstes Jahr ist, können wir alle nicht wissen. Aber man wird ja wohl noch fragen dürfen was wäre wenn... Ihr seid der Grund, warum Hartz 4 als Schimpfwort gilt. Ihr solltet euch schämen! Ich könnte jetzt noch viel weiter ausholen und meine Beweggründe erzählen, warum ich nicht arbeite. Aber das geht euch leider gar nichts an. ;-)

von stargater am 31.01.2016, 13:48



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Meine Frage richtet sich an Frau Bader. Eine Expertenmeinung suche ich. PS: lhr kennt weder mich, noch meinen Mann. Ihr wisst nur das, was ich geschrieben habe. Und trotzdem werde ich hier mit üblen Vorurteilen konfrontiert. Was nächstes Jahr ist, können wir alle nicht wissen. Aber man wird ja wohl noch fragen dürfen was wäre wenn... Ihr seid der Grund, warum Hartz 4 als Schimpfwort gilt und man sich kaum noch traut zu fragen, was einem wofür zusteht! Ihr solltet euch schämen! Ich könnte jetzt noch viel weiter ausholen und meine Beweggründe erzählen, warum ich nicht arbeite. Aber das geht euch leider gar nichts an. ;-)

von stargater am 31.01.2016, 13:51



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Weißt Du, wenn man zu 100% vom Amt lebt und dabei ein zweites Kind plant, bevor man versucht, seine Situation zu verändern in Richtung eines selbst finanzierten Lebens, dann muss man sich "Vorurteile" gefallen lassen. Erkläre doch Deine Beweggründe, möglicherweise versteht man sie ja. DU bist diejenige, die dazu beiträgt, dass Hartz 4 Empfänger in eine Schublade gesteckt werden.

Mitglied inaktiv - 31.01.2016, 13:56



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Ich habe nirgendwo gesagt, dass wir nicht versuchen unsere Situation zu ändern. Das ist selbstverständlich. Aber schade, dass einem gleich das Schlimmste unterstellt wird. Jeder kann von heute auf morgen seinen Job verlieren oder den Partner oder sonst was. Nur weil ich gern eine Antwort auf ein worst case scenario hätte, heißt das nicht, dass ich es mir wünsche. Aber diese Vorurteile sind ja bereits in euren Köpfen drin. Da werde ich sicher nicht viel daran ändern können.

von stargater am 31.01.2016, 14:35



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Warum versuchst Du nicht wenigstens zu erklären? Und warum planst Du ein weiteres Kind mit dem worst case scenario? Plane doch dann, wenn alles gut ist und die Voraussetzungen stimmen.

Mitglied inaktiv - 31.01.2016, 14:41



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Kein ! Wort im Ausgangspost dazu, falls es dann noch so sein sollte. Du schilderst es als Tatsache, dass es dann noch so ist. Exakt zu dem Zeitpunkt an dem Du wieder arbeiten müsstest soll das nächste Kind verhindern dass Du selbst Dein Geld erarbeiten musst. Für wie blöd hältst Du uns eigentlich ? Du hast einen Job, willst bewusst die Notlage verlängern. Warum gehst Du nicht wieder arbeiten jetzt nach den zwei Jahren und der Mann kümmert sich um Betreuung des Kindes oder darum dass es betreut ist?

von Sternenschnuppe am 31.01.2016, 14:45



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Vielen Dank, Frau Bader. Auch wenn ich immer noch nicht die Antworten auf alle meine Fragen habe. Was MIR unverständlich ist, ist dass man anscheinend nur ein Kind bekommen darf, wenn man Geld hat bzw. verdient. Sonst gilt man als Sozialschmarotzer. Wenn ich also monatlich eine Million Euro verdienen würde, Kindergeld bekäme und ein beachtlicher Teil meines Einkommens nicht versteuert werden würde, dann wäre ich kein Sozialschmarotzer? Oder ist eine Million monatlich dann wieder zu viel Geld? WANN bzw. bei welcher Summe dürfte ich denn dann Kinder bekommen? Wann ist es denn genehm? PS: Warum ich mein Kind nicht fremdbetreuen lassen will könnt ihr gern hier nachlesen: http://www.fuerkinder.org/kinder-brauchen-bindung/experten-meinen/404-fruehkindlicher-stress-in-der-fremdbetreuung-und-seine-langfristigen-folgen Das fließt in meine Entscheidung ein.

von stargater am 02.02.2016, 13:12



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Falsch!!! Niemand hat gesagt das man, nur weil man Hartz4 bekommt keine Kinder bekommen darf oder nur eines. Was aber für wenig Verständnis sorgt ist der Umstand, das ihr BEIDE daheim seit. Ihr seit beide für eure Kinder zuständig, solltet beide Vorbilde sein. Und nur weil Du Frau bist, heißt das nicht, das du automatisch ein höheres Anrecht hast daheim zu bleiben und dann soll Vater Staat zahlen. DU !!! hast einen Job. Wäre dein Mann in der Situation das er einen Job hat, würde jeder sagen, dann geht der Mann arbeiten, Frau bleibt daheim und kümmert sich um das Kind. Niemand, wirklich niemand würde hingehen und sagen, klasse, bleibt Mann auch daheim und wir zahlen freudestrahlend dann Hartz4 dafür. In eurem Fall muss Du dir halt gefallen lassen, das man dir sagt, da dein Man keinen Job hat, kümmert er sich um die Kinder und du gehst baldmöglich wieder arbeiten. Und das kannst Du spätestens nach dem Mutterschutz mindestens in Teilzeit machen. Dann würde niemand was verwerflich dran finden wenn ihr immer noch unterstützend Leistung beziehen müsstet. Wenn aber beide meinen daheim zu bleiben und anscheinend nicht mal willig sind an der Situation was zu ändern - und den Rückschluss muss man ziehen wenn Du davon sprichst das Dein Mann auch 2017 daheim ist. Und die Fragestellung klar in Richtung geht, wie kann ich am meisten finanziell herausziehen, ja dann musst Du damit rechnen, das nur wenige das gut heißen. Den wir anderen zahlen alle dafür das ihr dieses System derartig ausreizt. Und genau das tut ihr, denn für diese Fälle war das so nie gedacht. Sofern gesundheitliche Aspekte der Grund sind, dann wäre es dringend angeraten das ihr eine Lösung findet. Und dann erst über weitere Kinder nachdenkt - wäre dann ja im Sinne aller Beteiligten.

Mitglied inaktiv - 02.02.2016, 17:01



Antwort auf: Schwanger im 3. Jahr der Elternzeit des ersten Kindes - ALG 2 Mutterschaftsgeld

Auch, wenn der Beitrag schon ein paar Tage älter ist, hab ich grad das Bedürfnis, meinen Senf dazu zu geben! Ich könnte brechen, wenn ich sowas lese!!! Mein Mann hat seinen Job verloren, kurz nachdem unsere Kleine geboren wurde! Hatte 4 Tage vor seiner Kündigung noch ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber bzgl meiner Elternzeit und der daraus resultierenden Planung für das kommende Jahr. Alles war in trockenen Tüchern, dann kam er Freitags mit seiner Kündigung in der Hand nach Hause! Ich habe am darauf folgenden Montag direkt wieder Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen und alles wieder rückgängig gemacht! Damit WIR nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen müssen! Bin direkt nach dem Mutterschutz wieder Vollzeit im Schichtdienst arbeiten gegangen!!! Nähe kann man dem Kind auch geben, wenn man Feierabend hat!!! Und der Vater kann sich genauso gut allein um das Kind kümmern!!!

von Type0positive am 11.03.2016, 16:17



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