Schwanger aber Kein arbeitsvertrag!

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Schwanger aber Kein arbeitsvertrag!

Hallo!! Ich habe von november bis april ein 6 monatiges praktikum bei einer apotheke absolviert, was ein bestandteil meiner schulischen ausbildung war. Doch während des praktikums also schon im januar war ich schwanger das hatte ich meinem chef auch mitgeteilt. Ende juni habe ich die letzte prüfung bestanden und dann ab sofort als Pta weitergearbeitet bis heute noch also august( bis 6 wochen vor meinen stichtag) Num ist das problem dass ich überhaupt kein vetrag habe. Wir haben das soweit alles mündlich geklärt gehabt damals und den vetrag wollte mein chef iwie nicht geben hab lange drauf warten müssen und iwann die hoffnung aufgegeben. Ich hab mit ihm gesprochen dass ich nach 8 monaten nach der entbindung gerne noch weiter arbeiten möchte aber er wollte dann doch nicht. Was mache ich aber jetzt welche ansprüche bzw rechte habe ich denn??

von RU am 20.08.2017, 14:13



Antwort auf: Schwanger aber Kein arbeitsvertrag!

Hallo, das Bestehen des Vertrages kann man durch die Lohnzahlungen nachweisen. Ein schriftl. Vertrag wäre aber trotzdem besser, weil der AG ja eine Befristung behaupten kann. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.08.2017



Antwort auf: Schwanger aber Kein arbeitsvertrag!

Erfolgten die Lohnzahlungen bar oder per Überweisung? Überweisung wäre toll, dann hast Du einen Nachweis über den unbefristeten Vertrag... ( dass dieser befristet war, müsste der AG nachweisen, was er vermutlich nicht kann - wenn mündlich.) Somit kann er Dich vor Ende Elternzeit nicht regulär kündigen. Die Höhe des Urlaubsanspruches wäre fraglich, im Zweifel bleibt der Mindesturlaub. Elternzeit solltest Du schriftlich spätestens eine Woche nach Geburt melden. (Melden = nicht beantragen. AG hat kein Mitsprachrecht)

Mitglied inaktiv - 20.08.2017, 15:47



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